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Gefahrguttransport - Transportieren von Gefahrgut

Autor: thoxan-gmbh | Erstellt am: 16.03.2011 | Gelesen: 1581
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: rateArateArateArateArateB
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(Online-Artikel.de) - Zahlreiche Regeln sichern den reibungslosen Ablauf

Um viele oder große Güter zu transportieren, gibt es verschiedene Arten der Containertransporte: Seefracht, Luftfracht, mit der Bahn oder auf der Straße. Ein ganz besonderes Augenmerk liegt jedoch auf dem Transport von Gefahrgut.

Aber was ist Gefahrgut eigentlich? Wir bezeichnen als Gefahrgut Gegenstände, Zubereitungen, also Gemenge, Gemische oder Lösungen, und Stoffe, von denen beim Transport bestimmte Gefahren ausgehen können. Unter Berücksichtigung stehen dabei in erster Linie das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren, die öffentliche Ordnung und Sicherheit, insbesondere im Sinne der Allgemeintheit und wichtige Gemeingüter.

Zum Gefahrguttransport auf dem Wasser, der Schiene, der Straße oder auch in der Luft gibt es zahlreiche Abkommen und Regelungen, beispielsweise im Bezug auf die Ladungssicherung, die Verpackung und die Kennzeichnung. Sinn dieser ganzen Vorschriften ist in erster Linie die Unfallvermeidung, aber auch die Gewährleistung eines schnellen und guten Informationsflusses im Falle eines Unglücks. Durch die Kennzeichnung erhalten die Rettungskräfte sofort eindeutige Informationen über die Art der verunglückten Fracht und können dementsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei der Beförderung  von Gefahrgut handelt es sich um eines der wenigen Gebiete, auf dem sich grenzübergreifend Regelungen gefunden haben, an die sich die meisten Staaten auch angeschlossen haben.

Natürlich darf nicht jeder Fahrer, Pilot oder Kapitän eines Frachtunternehmens Gefahrgut transportieren, dafür benötigt er eine ADR-Bescheinigung. Hierfür muss er einen Lehrgang erfolgreich absolvieren, aber selbst dann ist die Bescheinigung auf fünf Jahre befristet. Ohne eine solche Bescheinigung ist das Transportieren von Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und unter Berücksichtigung diverser Besonderheiten erlaubt. Alle, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, müssen einen Nachweis über ihre Sachkenntnisse der Gefahrengutvorschriften erbringen. Diesen Nachweis erhalten sie in regelmäßig durchzuführenden Schulungen.
 
 
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