Gebotszeichen weisen immer auf ein Gebot hin und sind im Straßenverkehr ebenso zu finden, wie in vielen Unternehmen, hier besonders in Werkhallen und -stätten. In gewerblichen Betrieben dienen sie für die Mitarbeiter als Hinweisschilder, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen, die der Unfallverhütung gerecht werden. So gibt es z.B. Gebotszeichen, auf denen ein Kopf mit einem Gehörschutz zu sehen ist. So wird durch dieses Gebotszeichen an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es eine erhöhte Lärmbelästigung gibt und das somit ein Gehörschutz getragen werden muss.
Neben solchen Gebotszeichen gibt es auch solche, bei denen mehrere Hinweise auf besondere Gebote miteinander kombiniert sind. Handelt es sich beispielsweise um einen Kopf mit Helm und Brille, dann müssen beide Schutzeinrichtungen getragen werden. Der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Gebotsschilder dort angebracht werden, wo die besonderen Gefahren gegeben sind. Des Weiteren muss er darauf achten, dass die Schilder jeweils gut sichtbar sind. Dies wird bereits vor dem Verkauf der Schilder durch eine Expertenkommission geprüft. Jedoch ist der Sicherheitsbeauftragte in einem Unternehmen dann dafür verantwortlich, dass die Schilder nicht durch Maschinen oder andere Gerätschaften verdeckt sind.
Fernen muss der Sicherheitsbeauftragte auch einen Blick darauf haben, dass sich die Mitarbeiter oder eventuelle Besucher an die Gebotszeichen halten. Wie die Gebotszeichen auszusehen haben, ist in Deutschland durch DIN-Normen geregelt. So richten sich die Gebotzeichen immer nach der DIN 4844-2. Diese Norm besagt, dass es Gebotszeichen immer ein rundes Schild ist, das über einen blauen Hintergrund und einem weißen Piktogramm verfügt. Auch die Hintergrundfarbe ist genau definiert, sodass es sich hier bundesweit um die Farbe RAL 5005 Signalblau handelt.