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Gebäudeversicherung: Die Notwendigkeit der Gebäude Versicherung

Autor: nico123 | Erstellt am: 13.02.2009 | Gelesen: 3059
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Notwendigkeit der Gebäude Versicherung

Es gibt mittlerweile eine Unmenge an Eventualitäten, gegen die man sich versichern kann. Nicht immer ist die Notwendigkeit direkt einleuchtend und in manchen Fällen ist diese auch nicht gegeben. Bei der Gebäudeversicherung kann man jedoch ganz klar und rigoros sagen, dass diese eine zwingende Notwendigkeit für alle Hauseigentümer ist. Die Gebäudeversicherung versichert die Schäden an einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie und zwar hinsichtlich der Bausubstanz und nicht im Hinblick auf die Einrichtung. Für diese ist die Hausratversicherung zuständig. Allerdings ist es eine Tatsache, dass gerade die Schäden an der Bausubstanz Kosten in immenser Höhe verursachen, deren Regulierung man aus eigener Tasche nicht ohne weiteres bezahlen kann.

Wird zum Beispiel bei einem Sturm das Dach beschädigt, so müssen hierfür mehrere tausend Euro gezahlt werden, bei einem Brand kann sogar ein vollkommener Abriss des Hauses von Nöten sein. Daraus ergibt sich von selbst, dass man gegen solche Schadensfälle eine Versicherung braucht und diese bietet sich nun mal ausschließlich in Form der Gebäude Versicherung. Üblicherweise richtet sich die Gebäude Versicherung an die Absicherung von Schäden durch unvorhersehbare Katastrophen, wie sie ein Brand oder ein Sturm darstellen. Auch Hagelschäden oder Leitungswassereinbrüche, die oftmals eine vollständige Trocknung des Hauses mit großen und teuren Geräten nach sich ziehen, werden in der Gebäudeversicherung berücksichtigt.

Zusätzlich kann man allerdings noch die Gefahr von weiteren Naturkatastrophen ausgehend, wie Erdbeben oder Lawinen, absichern, alles Schadensfälle, deren Regulierung erhebliche Kosten nach sich ziehen. Für den Hausbesitzer sollte sich vor diesen Hintergründen die Bedeutung der Gebäude Versicherung von selbst erschließen. Aber nicht nur dieser, sondern auch der Kreditgeber für das Haus hat ein berechtigtes Interesse an dem Abschluss der Gebäudeversicherung.

Entsteht nämlich am Haus durch eine der versicherten Gegebenheiten ein erheblicher Schaden und existiert keine Gebäudeversicherung, so kann die Regulierung in Eigenregie den Eigentümer in die Zahlungsunfähigkeit führen. Oder aber das Haus wird gänzlich unbewohnbar, so läuft der Kredit weiter, während kein Gegenwert als Sicherheit mehr vorhanden ist. Deshalb bestehen alle Banken vor einer Kreditvergabe auf den Nachweis des Bestehens einer gültigen und regelmäßig bezahlten Gebäude Versicherung.

 
 
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