Der
UKW-Funk ist eine der wichtigsten und manchmal auch einzig mögliche Kommunikationseinrichtung an Bord eines Schiffes. Der geübte Umgang mit den funktechnischen Anlagen an Bord ist deshalb wichtig und Voraussetzung für den Erwerb eines Bootsführerscheines. Gerade in kritischen Situationen an Bord ist so das Absetzen eines Hilferufes oftmals nur möglich und deshalb ist die Vorlage eines entsprechenden Funkzeugnisses auch zur Pflicht geworden.
Zur Bedienung der
UKW-Funkeinrichtungen an Bord ist der Besitz des Funkzeugnisses UBI für den Binnenfunk der Binnenschifffahrt und das beschränkt gültige Funkzeugnis SRC für den internationalen Seefunk erforderlich. Mit Hilfe der Nutzung des Seefunks ist es der Besatzung an Bord nicht nur möglich in Gefahrensituationen lebensrettende Hilfe zu rufen, sondern es können auch aktuelle Wettermeldungen kostenfrei empfangen werden und ein Liegeplatz im Zielhafen reserviert werden.
Um das fehlerfrei zu beherrschen ist eine umfassende Ausbildung und der Erwerb der
Funkzeugnisse und Funkscheine SRC und UBI in Theorie und Praxis unumgänglich. Grundvoraussetzung für den
Erwerb der Funkscheine SRC und UBI ist ein Mindestalter von 15 Jahren.
Die theoretische Prüfung zum Erlangen der
Funkscheine SRC und UBI besteht im schriftlichen Beantworten eines Fragebogens der Fragen über die Nutzung der verschiedensten Funkstellen, Frequenzen und die technischen Merkmale einer Funkanlage enthält. Dieser Fragebogen liegt bei der Abschlussprüfung für den Funkschein UBI in deutscher Sprache vor und ist ebenso auszufüllen. Beim Ablegen der
Prüfung für den Funkscheine SRC wird die schriftliche Prüfung in englischer Sprache erfolgen. Der Fragebogen muss in Englisch ausgefüllt werden und anschließend eine Übersetzung ins Deutsche durch den Prüfling erfolgen. Zudem kann zusätzlich eine Überprüfung der Englischkenntnisse auch noch mündlich erfolgen. Englischkenntnisse sind für einen reibungslosen Informationsaustausch auf See sehr wichtig und deshalb wurde diese Regelung getroffen.
Die praktische Prüfung beinhaltet das Beherrschen aller Aufgaben des Seefunks unter Berücksichtigung der Beantwortung von Funkanfragen und selbstständigen Absetzen von Funksprüchen. Sind die Prüfungen erfolgreich abgelegt worden, sind die Funkscheine SRC und UBI national und international ohne eine Zeiteinschränkung gültig.
Die erworbenen Funkscheine SRC und UBI sind sowohl für die Berufs- und die Sportschifffahrt gültig. Das für das Ablegen der
Funkscheine SRC und
UBI notwenige Wissen wird an entsprechenden Ausbildungsstätten in Seminaren vermittelt und dabei gleichzeitig auch der sichere Umgang mit der Funktechnik geübt.