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Funcars, ATVs und Quads auf deutschen Strassen: Die Pflichten der Fahrzeuglenker

Autor: Raphael | Erstellt am: 29.12.2010 | Gelesen: 654
Kategorie: Freizeit - Hobby & Unterhaltung | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Einge verkehrsrechtliche Überlegungen zu den so genennten

Seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts gibt es innerhalb der Nische der so genannten "Funcars" (also ATV, Quad und Buggy etc.) eine rasante Entwicklung. Galten vor 30 oder 40 Jahren Quads oder ATVs („All Terrain Vehicle")noch als die absoluten Exoten des Strassenverkehrs, so hat sich dies in den letzten Jahren grundlegend geändert. Heute gibt es in ganz Deutschland nahezu an jedem Wochenende eine oder sogar mehrere Veranstaltungen, Rennen oder Wettbewerbe, bei denen die Fahrzeuge mit den unförmigen Ballonreifen im Mittelpunkt des Interesses stehen. Und auch im "normalen" Strassenverkehr sieht man Buggies, ATVs oder Quads immer häufiger.

Grund genug um das komplexe Thema "Funcars im Strassenverkehr" etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn wer denkt, dass ein neu gekaufter Quad oder Buggy auch sofort nach der Anlieferung auf Deutschlands Strassen eingesetzt werden darf, der irrt gewaltig. Grundsätzlich können solche Fahrzeuge nämlich nur dann legal in Betrieb* genommen werden, wenn einige, wichtige Regeln beachtet werden:

1) Kennzeichen- und Versicherungspflicht: Wie alle anderen Fahrzeuge, die mit einem Motor angetrieben werden, so müssen auch ATVs oder Quads ein Kennzeichen führen. Die Anmeldung ist für Quads also genauso erforderlich wie für Autos oder Mofas. Gleichermaßen müssen Quads oder ATVs daher auch eine KFZ-Versicherung haben und das ihnen zugewiesene Kennzeichen deutlich sichtbar montiert tragen.

2) Umbauten: Quads werden serienmäßig nur äußerst selten so geliefert, dass sie eine Zulassung erhalten. Es müssen meist zusätzliche Bauteile in die Fahrzeuge integriert werden: Tacho, Scheinwerfer (mit Stand- Abblend- und Fernlicht), Bremslichter, und Blinker müssen nahezu immer nachgerüstet werden. Im Zweifelsfall kann Ihnen der Importeur sicherlich weiterhelfen, denn er muss die in Deutschland geltenden Vorschriften kennen.

3) TÜV: Sind die obern genennten Bauteile bereits vorhanden, müssen sie dennoch vom TÜV kontrolliert werden. Immerhin werden Quads meist von ausländischen Konstrukteuren hergestellt und von deutschen Firmen lediglich importiert.

4) Führerschein: Quadfahrer müssen in Deutschland über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen. Die einzige mögliche Ausnahme: Wenn der Quad weniger als 50 ccm Hubraum aufweist ist auch der Führerschein der Klasse S möglich.

5) Helmpflicht: Für Quadlenker gilt auf Deutschlands Straßen absolute Helmpflicht!

Wer all diese Auflagen beachtet, der kann mit seinem Quad oder Buggy unterhaltsame Streifzüge auf den heimischen Straßen unternehmen. Für alle anderen kann aber bereits der erste Ausflug im neuen Quad mit massiven Problemen enden. Denn seitdem die Funcars immer beliebter werden, sieht auch die Polizei immer genauer nach, ob die Lenker die gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich einhalten.

Quad Rennen





*Die in diesem Text angeführten Angaben gelten übrigens nur auf öffentlichen Strassen Deutschlands und beziehen sich nicht auf Fahrten im privatem Gelände, Wald oder innerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben! Erkundigen Sie sich daher in diesen Fällen bei den jeweils zuständigen Stellen.

Text: Raphael Bolius
 
 
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