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Für Studenten auch möglich - Wechseln des privaten Krankenversicherers

Autor: rosafrank | Erstellt am: 20.12.2011 | Gelesen: 491
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Natürlich können Studierende auch während der Ausbildung die Private Krankenversicherung wechseln

Zum Thema Krankenversicherung Studentengibt es besondere und interessante Möglichkeiten: Ab dem 25. Lebensjahr tritt für Studenten die gesetzliche Versicherungspflicht ein – bis zu diesem Alter waren sie beitragsfrei bei den Eltern mit versichert, entweder privat oder gesetzlich. Nun stellt sich die Frage, soll sich ein Studierender gesetzlich oder privat krankenversichern. Denn zwischen dem 25. und dem 33. Lebensjahr und vor Beendigung des 14. Semesters dürfen sich nicht nur Freiberufler, Selbständige und Besserverdienende, sondern auch Studenten privat versichern.

Die einzige Voraussetzung dafür ist, sich drei Monate vor Studienantritt eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu beschaffen, die dann bei der Einschreibung an der Hochschule vorzulegen ist. Die Privaten Krankenkassen gehen davon aus, dass aus Studenten später eben Freiberufler, Selbständige und Besserverdiener werden. Daher bieten sie dieser Zielgruppe außerordentlich günstige Tarife bei frei wählbaren Leistungen an. Natürlich können Studierende auch während der Ausbildung die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ein anderer Anbieter preiswertere Bedingungen und Leistungen bietet oder die eigene Versicherung ihre Tarife kräftig erhöht.

Die Tarifgruppe selbst bleibt für alle Studenten bis zu den genannten Alters- und Semestergrenzen bestehen, lediglich die Leistungen, deren Kombinierbarkeit und Beitragshöhe unterscheiden sich von einer PKV zur anderen.

Daher lohnt es sich, immer wieder gewissenhafte Vergleiche zu ziehen oder auch die Online-Beratungsplattformen zu nutzen.

Wenn Sie schon ab 2009 als Studentin privat krankenversichert waren, hat ihre private Krankenversicherung möglicherweise bereits übertragbare Rücklagen für das Rentenalter angesammelt. Fragen Sie bei Ihrer alten Krankenversicherung danach und nehmen Sie diese Rücklagen (bis zu 78%) in Ihre neue Private Krankenversicherung mit. Verschenken Sie auf keinem Fall das Geld, das Sie für Ihr Studium so nötig brauchen.

Die Private Krankenversicherung zu wechseln bedeutet, dass Sie erneut eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen müssen. Hier gilt: Ehrlich währt am Längsten. Wenn Sie frühere Erkrankungen oder gar chronische Erkrankungen verschweigen, setzen Sie ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.

Beim Krankenkassenwechsel ist gutes Timing gefragt. Prüfen Sie, welch Kündigungsfristen für Ihren Vertrag gelten. In der Regel sind das 3 Monate zum Ende es Versicherungs- oder, in einigen Fällen, des Kalenderjahres. Allerdings gibt es bei einigen Versicherern und Verträgen Sonderregelungen zu beachten, wie etwa eine mehrjährige festgelegte Vertragslaufzeit und damit eine gesonderte Kündigungsregelung. Um Verzögerungen oder eine zeitweilige Doppelversicherung zu vermeiden, sollten Sie auf solche Details achten.

Wird Ihr Tarif kräftig erhöht, berechtigt Sie das, mit einer Frist von einem Monat die Versicherung zu wechseln.

Um eine Kündigungsrücknahme zu vermeiden, sollten Sie nicht kündigen, bevor Sie die schriftliche Zusage der neuen Privaten Krankenversicherung in Händen halten!

 
 
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