Führerscheinerwerb
Ohne Fleiß kein Preis
Die dritte Änderungsverordnung der Fahrerlaubnis-Verordnung dient der Bekämpfung des
Führerscheintourismus. Sie führt vorab die Bestimmung der dritten
EG-Führerscheinrichtlinie und die Rechtsprechung des EuGH über die Gültigkeit von im Ausland ausgestellten Führerscheinen in das deutsche Recht ein. Danach können seit 19. Januar 2009 Fahrer, die mit einem im Ausland erteilten
Führerschein unterwegs sind, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden, wenn ihnen vor Erteilung der ausländischen
Fahrerlaubnis in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden war. Außerdem werden
ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse angegeben ist, nicht mehr anerkannt.
Der Weg zum
Führerschein teilt sich in die theoretische und die praktische Ausbildung. Die Lehrpläne für die Theorie gibt es in den Fahrschulen (oder beim ADAC).
Die Teilnahme wird vom Fahrlehrer durch Stempel und Unterschrift auf einem Nachweiszettel oder in ein Nachweisbuch attestiert und ist in ihrer Mindestdauer - je nach Führerscheinklasse - verschieden (14 Doppelstunden zu je 90 Minuten für die Klasse B und 16 für die Klasse A). Im Verlaufe des Unterrichts werden alle relevanten Problemkreise behandelt und am Schluss der Theorie im Rahmen einer schriftlichen Prüfung dem Fahrschüler abverlangt.
Erst danach beginnt der fahrpraktische Unterricht. Die Gesamtzahl der hier notwendigen Stunden kann man pauschal nicht festlegen, weil zu viele Faktoren auf diesen Ausbildungsabschnitt einwirken und letztlich jeder Fahrschüler anders lernt. Im § 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung steht, dass der Fahrschüler „so viele Übungsstunden zu durchlaufen hat, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt". Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er da von überzeugt ist, dass der Fahr Schüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.
Und letztlich sind die Kosten für eine zusätzliche Fahrstunde nichts gegen die Verluste infolge eines schuldhaft verursachten Unfalles. Gegen Ende der praktischen Ausbildung sind noch so genannte „Sonderfahrten" zu absolvieren - insgesamt 12 (zu je 45 Minuten) bei den Klassen B, A und Al - 5 davon auf Bundes und Landstraßen, 4 auf Autobahnen und 3 Stunden bei Dämmerung oder Dunkelheit.
fn/lps