Führerschein-Umschreibung
Seitdem 26.06.2008 gibt es ein neues Urteil vom EUGH in Luxemburg. Dieses Urteil sagt ganz klar, wer in einem Eu-Mitgliedstaat einen Führerschein erwerben möchte, muß auch dort einen Wohnsitz über 185 Tage haben. Nun gab es zwischen 2004 - 2006 die Wohnsitzregelung in Tschechien nicht. Alle Führerscheinerwerber, zwischen 2004 - 2006 die einen Führerschein in Tschechien erworben haben, brauchten keinen Wohnsitz in Tschechien nachweisen.
Diese Führerscheine waren auch 3 Jahre gültig, auch auf dem Gebiet der BRD. Nun haben am 26.06.2008 die Eu-Richter in Luxemburg ein Urteil gesprochen, das sehr viele verwundert hat. Sie sagen ganz klar, wer im Ausland einen Führerschein erwirbt, muß dort für 185 Tage einen Wohnsitz haben. Alle Führerscheine die in Tschechien ausgestellt wurden, dürfen von den deutschen Behörden aberkannt werden, wenn unter Punkt 8 der deutsche Wohnsitz eingetragen ist.
Seitdem läuft die Jagd, auf Führerscheinerwerber wo der deutsche Wohnsitz im Führerschein steht. Die Agentur-Belding hat sich auf den Neuerwerb, sowie auf die Umschreibung spezialisiert. Sie rät jedem betroffenen, seinen Führerschein so schnell wie möglich, allerdings in einem anderen EU-Land als dem Ausstellungsland umzuschreiben. Wenn man Pech hat, bekommt man bei einer Verkehrskontrolle eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.
Agentur-Belding
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