Die Fristen für diese Kündigungen laufen spätestens in
2009 ab. Besonders betroffen hiervon sind Wasserversorger, kommunale Klärwerke und Energieversorger.
Die Alternativen sind recht überschaubar:
Die DTAG bietet hier i.d.R. 2 Alternativen an: entweder digitale Netzverbindungen (teuer) oder GPRS Mobilfunk (unzuverlässig). Einige der betroffenen Anwender versuchen auch Alternativen über W-LAN Richtfunkverbindungen, die allerdings nur bei Sichtverbindung (Line-of-sight connection) zuverlässig funktionieren und aufgrund der Richtwirkung der Antennen nur für Punkt-zu-Punkt Verbindungen in Frage kommen.
Bei der von der
Degetel Datenfunk GmbH angebotenen Alternative, nämlich die Nutzung von privaten Datenfunkverbindungen, stellt sich zunächst die Frage nach der Größe des Datenfunknetzes (Anzahl / Entfernung der Stationen). Mit lizensierten Funkfrequenzen für ortsfesten Datenfunk können ca.
20 Km überbrückt und je nach genehmigter Kanalbandbreite ca.
100 Stationen versorgt werden.
Der Aufbau des privaten Datenfunknetzes beginnt mit der Funkausleuchtung vor Ort (Aufbau der Basisstation/Repeaterstationen und Messung der Außenstationen). Das Ergebnis dieser Funkausleuchtung wird als Basis für das Mengengerüst (Ausschreibung/Beschaffung) genutzt sowie für die Erstellung der Antragsunterlagen an die BNA (Bundesnetzagentur) für die Lizensierung der Frequenz. s. a.
de.wikipedia.org/wiki/FunkausleuchtungMit der Lizensierung wird eine störungsfreie und exklusive Nutzung der zugewiesenen Frequenz innerhalb des lokalen Netzbereiches und innerhalb der Lizensierungsbedingungen garantiert. Die laufenden Gebühren betragen etwa
15 Euro pro Jahr und pro Sender, wobei Unternehmen, die im Sinne von Versorgungsaufträgen im öffentlichen Interesse handeln (z.B. Stadtwerke, kommunale Wasserversorger usw.), von dieser Gebühr befreit werden können. Die Lizenz ist auf
10 Jahre befristet.
Da sich in letzter Zeit die Nutzung von privaten Datenfunkfrequenzen erheblich gesteigert hat, ist in einigen Regionen bereits mit einer zunehmenden Frequenzknappheit zu rechnen.
Die
Bundesnetzagentur wendet bei der Funkfrequenzverwaltung die geltenden nationalen Vorschriften (u.A. die VvnömL
Verwaltungs
vorschriften für den
nichtöffentlichen
mobilen
Landfunkdienst) an. Mit Fassung vom September 2007 wurden letztes Jahr eigens
4 neue bundesweite Frequenzen ohne Zeitschlitzzuweisung für diesen speziellen Anwenderkreis in die VvnömL aufgenommen.
Trotzdem ist jedem Unternehmen mit gekündigten Standleitungen dringend zu empfehlen, sich
rechtzeitig um die Lizensierung zu sorgen. Die nutzbare Frequenz ist i.d.R. schon bei der Funkausleuchtung bekannt, da hier im Vorwege eine vorläufige Zuweisung durch die BNA erfolgen muss.
Kontakt zum UnternehmenDegetel Datenfunk GmbH
Schneebergstr. 1
D-63743 Aschaffenburg
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Bernd Klimek
Telefon: 06021 459763
Web:
www.datenfunkmodems.deInformationen zum Unternehmen
Die Degetel Datenfunk GmbH bietet die Planung und Konzeption von privaten Datenfunknetzen an. Dazu gehört auch die Funkausleuchtung vor Ort und die Vorbereitung der Antragsunterlagen für die Lizensierung der verwendeten Frequenzen bei der Bundesnetzagentur. Als deutscher Distributor für Funkmodems, Antennen und Zubehör bietet die Degetel Datenfunk GmbH alle für den Aufbau des Datenfunknetzes notwendigen Komponenten an. Mit den nach ISO 9001 gefertigten Datenfunkkomponenten wird die Erstellung einer dauerhaft langlebigen Funknetz Infrastruktur ermöglicht. Die Lieferung erfolgt an sog. Value Added Reseller (VAR), die das Datenfunk Projekt schlüsselfertig inkl. Installation und Inbetriebnahme von Hard- und Software sowie Service und Wartung abwickeln. Durch das weltweit verfügbare RANEC Servicenetz kann der Anwender jederzeit Online Support erhalten. Die Hersteller Garantie auf die Funkmodems beträgt 40 Monate und die MTBF wird vom Hersteller Racom auf mindestens 100.000 Stunden beziffert.
Verfasst durch Dipl.-Ing. Bernd Klimek