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Frechtheit siegt... Das dachte sich wohl auch die Ex-Frau unseres Mandanten.

Autor: Detektei.Lentz | Erstellt am: 14.11.2008 | Gelesen: 897
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - ...und lies den Ahnungslosen Monat für Monat 850,00 EUR Unterhalt überweisen!

lentz-detektei.de
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Das dachte sich wohl die Ex-Frau unseres gut verdienenden Mandanten. Dieser zahlte fleißig Monat für Monat 850,00 EUR Unterhalt für die angeblich seit der Scheidung bei ihren Eltern wohnenden Ex. Der Mandant schöpfte keinerlei Verdacht, bis er per E-Mail einen anonymen Hinweis erhielt, nachdem die Ex-Frau schon seit über einem Jahr mit einem neuen Partner zusammenlebte. Die E-Mail enthielt aber keinerlei nähere Hinweise wo und seit wann dies der Fall sein sollte.

Nach Rücksprache mit seinem Anwalt schaltete der Mandant im August 2008 unsere Detektei ein. Drei unserer Detektive wurden daraufhin im norddeutschen Bremen tätig und ermittelten zunächst den tatsächlichen Wohnsitz der Ex-Frau, die noch immer bei den Eltern gemeldet war. Dieser befand sich nämlich mittlerweile in Düsseldorf. Dort konnte schnell festgestellt werden, dass die Ex-Frau im noblen Düsseldorfer Ortsteil Hubbelrath gemeinsam mit einem Mann eine freistehende Villa mit rund 3.300m² Grundstück zu bewohnen schien. Im Laufe der nun durchgeführten fünftägigen Observation konnte nicht nur festgestellt werden, dass die Ex-Frau dort tatsächlich wohnhaft war, sondern auch dass diese in der Firma des neuen Lebensgefährten mitarbeitete und sogar seit gut einem Jahr im Grundbuch der Villa als Miteigentümerin eingetragen war.

Soviel Dreistigkeit wurde nun auch vom Familiengericht gewürdigt: Unterhaltsanspruch komplett verwirkt, Rückzahlung des bereits durch unseren Mandanten gezahlten Unterhalts der letzten 12 Monate (10.200 EUR) und die Detektivkosten müssen zu 70% an unseren Mandanten zurückerstattet werden.

 
 
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