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Frankreichs Reformen im Rentenbereich

Autor: forextraderfx | Erstellt am: 28.06.2010 | Gelesen: 676
Kategorie: News & Pressetexte | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die neue Rentenreform in Frankreich. Deutliche Veränderungen, aber dennoch sehr moderat.

Neue Reformen in Frankreich bewegen die Märkte. Die aktuelle Schuldenkrise in Europa, öffnet plötzlich den Ländern wieder die Augen. Vielen Ländern wird plötzlich wieder bewusst, dass sie Jahr für Jahr mehr ausgeben als einnehmen. Am 16 Juni 2010 stellte die französische Regierung deshalb ihre neue Rentenreform vor. Diese soll dem Parlament Anfang September vorgelegt werden. Im Einzelnen setzt sich die Reform aus 4 Hauptbereichen zusammen. In der Vergangenheit, zahlten die Arbeitnehmer monatlich ca. 3 Prozent mehr in die Rentenkasse ein, als die Beamten des öffentlichen Dienstes. Dieses Ungleichgewicht soll in Zukunft schrittweise behoben werden, sodass jeder den gleichen Rentenbeitrag leistet.

In Frankreich liegt das Mindestalter für den Eintritt in die Rente zurzeit bei 60 Lebensjahren. Dies soll die nächsten Jahre ebenfalls schrittweise auf 62 angehoben werden. Dieser Schritt ist zwingend notwendig, denn zum einen ist die Lebenserwartung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und zum anderen sind 60 Jahre nicht mehr konkurrenzfähig, wenn man dies zum Beispiel mit Deutschland vergleicht. Aufbauend auf das neue Mindest-Einstrittsalter passt man auch die Mindestbeitragzeit an, von derzeit 40 Jahren auf in Zukunft 41,5 Jahren. Auch dies soll Schrittweise passieren. Nur wer diese Mindestzeit einbezahlt hat, hat auch Anspruch auf die volle Höhe der Rente.

Alle Arbeitnehmer bei denen die Mindestbeitragszeit unterschritten wurde, bekommen die Rente gekürzt. Das erstaunliche ist, dass diese Kürzungen nicht linear vorgenommen werden, sondern überproportional hoch im Vergleich zu den fehlenden Jahren. Aber auch hier sollen einige Änderungen stattfinden. Ein weiterer entscheidender Schritt um mehr Geld in die Kassen zu bekommen, ist die Anhebung des Spitzensteuersatzes von derzeit 40 % auf in Zukunft 41 % für alle jährlichen Einkünfte oberhalb von 69.000 Euro.

Steffen Kappesser
www.forextradingclub.de

 
 
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