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Fragen und Antworten zur Privathaftpflicht-Versicherung

Autor: Cami | Erstellt am: 01.10.2008 | Gelesen: 861
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateBrateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Eine Versicherung, die Überraschungen verbirgt

James: Ihr Versicherungsportal
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Die Meisten von uns kennen die allgemeinen Merkmale der Privathaftpflichtversicherung und wissen, wofür man eine solche Versicherung braucht. Aber wer auf das Kleingedruckte achtet, wird schnell entdecken, dass einige Sachen nicht versichert sind, obwohl man es vielleicht glaubte.

Wussten Sie zum Beispiel,
  • dass Ihre Privathaftpflicht Sie beim Hüten von fremden Hunden oder beim Reiten von fremden Pferden Versicherungsschutz bietet?
  • dass eventuelle Unfälle in bzw. mit ihrem Paddelboot oder Ruderboot im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind?
  • dass Ihre Auslandsaufhalte bis zu einem Jahr durch diese Versicherung versichert sind (sprechen Sie Ihren Versicherer bei längeren Aufenthalten an).
Auf der anderen Seite haben Sie vermutlich bei der Privathaftpflichtversicherung nicht gewusst,
  • dass reine Vertragsverpflichtungen (beispielsweise die Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen) nicht versichert werden können.
  • dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Geldstrafen oder Bußgelder haben.
  • dass Schäden, die Sie durch mitversicherte Personen erlitten haben, ebenfalls nicht versicherbar sind.

Andererseits können Sie durchaus einige Zusatzdeckungen mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dies jedoch nur mit Mehrprämie. Dazu gehören beispielsweise:
  • Mietsachschäden an gemieteten Objekten (nicht gerade unwichtig, wenn man in den Urlaub fährt. Diese Deckung ist übrigens ebenfalls im Ausland gültig).
  • Schäden, die durch Personen, die in der gleichen häuslichen Gemeinschaft leben, verursacht wurden
  • Deckung des Verlustrisikos von Schlüsseln
  • Einige Merkmale werden außerdem nicht versichert, können dies aber durch den Abschluss von separaten Policen werden. Dies gilt beispielsweise für:
  • alle berufsbedingten Risiken
  • Schäden, die durch die eigenen Tiere verursacht wurden (Hunde, Pferde oder die Tiere, die im Rahmen einer landwirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden) die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht).

Hätten Sie außerdem noch gewusst,
  • dass Sie im Schadenfall mit Ihrem gesamten Vermögen haften und dass eventuell sogar auf Ihr zukünftiges Vermögen Anspruch genommen wird.
  • dass der Schadenverursacher mit seinem gesamten Vermögen haftet, falls die vereinbarte Deckungssumme nicht ausreicht (daher empfiehlt es sich bei besonderen kostenspieligen Schäden wie Personenschäden eine Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von pauschal minimum 5 Mio. Euro).

Zum Schluss noch eine Sache: Die Versicherer machen es den Versicherten nicht leicht: Eine Privathaftpflichtversicherung gleicht keiner anderen. Vergleiche sind also äußerst schwierig. Daher empfiehlt es sich, die Policen sehr aufmerksam zu lesen (oder gleich das Ganze einem Profi anzuvertrauen) und auf eventuellen Deckungslücken und Zusatzdeckungen zu achten.

C. Mikosch
 
 
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