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FORESIGHT: Welche Veränderungen für Zeitwertkonten birgt das Flexi 2 Gesetz

Autor: officejunior | Erstellt am: 30.09.2008 | Gelesen: 1455
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - FORESIGHT ist Kooperationspartner der DBZWK

In den Finanzbüros Deutschlands herrscht miese Stimmung wegen dem neuen Entwurf des Flexi 2 Gesetzes
In den Finanzbüros Deutschlands herrscht miese Stimmung wegen dem neuen Entwurf des Flexi 2 Gesetzes
In den Finanzbüros Deutschlands herrscht miese Stimmung wegen dem neuen Entwurf des Flexi 2 Gesetzes. Die meisten Finanzberater sind in punkto Zeitwertkonten nun zu einem Neuaufbau des Gesamtkonzeptes gezwungen. Die Firma FORESIGHT aus Lingen ist mit den anderen Kooperationspartner der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle eine der wenigen Unternehmungen, die an ihrem bestehenden Modellen festhalten kann.

„ Die letzte Stellungnahme des Herrn Ministerialrats Herr Knospe im Rahmen des 3. MCC Kongresses in Berlin hat gezeigt, dass die Bundesregierung konsequent den Schutz des Arbeitnehmerkapital fordert und umsetzt" so Heinz Jürgen Zink. „ Die Sicherung des Arbeitnehmerkapitals gegen Insolvenz sollte eine selbstverständliche Sache sein. Deshalb implementiert die Firma FORESIGHT nur mit Insolvenzsicherung."

Auch der Wirbel um die Aberkennung der Partizipationsmodelle stößt bei dem Geschäftsführer der Firma FORESIGHT auf Unverständnis. „Mit dem Geld der Arbeitnehmer zu spekulieren erschien uns im Grundsatz bereits fragwürdig. Unter anderem aus diesem Grund wurden bereits vor drei Jahren in Verbindung mit Deutschlands renommierten Wirtschatfsprüfungsgesellschaft Systeme entwickelt, welche in vollem Umfang die Vorgaben des Flexi 2 Gesetzes umsetzen. Schließlich liegt das Risiko der Partizipationsmodelle auch beim Arbeitgeber, weil der Werterhalt der Konten schon in im Flexi 1 gefordert wurde. Aus diesem Grund gibt es schon zahlreiche Präzedenzfälle in denen der Arbeitgeber zur Zahlung der verspekulierten Wertguthaben verurteilt wurde.

Das Innovationsmodell beweist seit Jahren, dass alle im Flexi 1 und Flexi 2 Gesetz denkbaren und gewollten Vorteile umgesetzt werden können. Auch die kommenden Restruktionen der Kapitalanlage stellen für die DBZWK kein Problem dar." freut sich Herr Zink.

FORESIGHT GmbH
Andreas Miller
Fachberater LAZK
Kaiserstraße 10b, 49809 Lingen

Tel. 0591-9154506, Fax 0591-6104445
E-Mail: a.miller@z-lingen.com
Web: www.z-lingen.com

Die FORESIGHT GmbH (engl.: Blick in die Zukunft) hat sich aus der bestehenden Unternehmensberatung von Heinz-Jürgen Zink als Partner der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle gegründet. Das Interesse geweckt durch die Beratung für einen Kunden der Unternehmensberatung, wurde das Thema Zeitwertkonten schnell zum Steckenpferd des seit über 25 Jahren selbstständigen Kaufmanns. Zu dem Team des Unternehmens gehören Peter Homa, der seit über 15 Jahren als selbstständiger Steuerberater tätig ist und der Fachberater für Zeitwertkonten Andreas Miller.
 
 
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