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Folgenschwerer Einsatz bei Mitarbeiterbeobachtung

Autor: Detektei.Lentz | Erstellt am: 14.01.2011 | Gelesen: 602
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Wenn Unternehmen gesetzwidrig handeln

Mitarbeiterbeobachtung
Mitarbeiterbeobachtung
Was ist privat und was für die Augen und Ohren anderer bestimmt? Kann hier eine klare Trennung vollzogen werden? Ein Gesetzesentwurf zur Überwachung am Arbeitsplatz soll nun klären, wie weit die Mitarbeiterüberwachung gehen darf. Der Grund hierfür: Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder warnen vor zunehmenden Überwachungen am Arbeitsplatz und befürchten die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Namhafte Unternehmen haben es vorgemacht, dass eine gesetzwidrige Vorgehensweise bei der Mitarbeiterüberwachung verheerende Auswirkung auf den Ruf des Unternehmens hat.

„Nur durch eine professionelle Vorgehensweise in einem solch sensiblen Arbeitsfeld können sich Unternehmen vor unschönen Konsequenzen schützen", weiß Christina Egerer, Geschäftsführerin der Detektei Lentz® Gruppe. Viele Unternehmen suchen daher Hilfe bei Detekteien, wie der Wirtschaftsdetektei Detektei Lentz®, um Informationen einzuholen und sich in Ihrem Handeln abzusichern. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen oftmals vor einem Informationsdefizit. „Werden zum Beispiel Videoanlagen installiert um ein legitimes Ziel, wie die Absicherung von Gefahrenstellen, zu verfolgen, ist das Unternehmen verpflichtet dies kenntlich zu machen. Jedoch dürfen diese Kameras zu keinem Zeitpunkt der permanenten und nicht verdachtsbezogenen Mitarbeiterkontrolle dienen", betont Christian Thome, ZAD geprüfter Detektiv der Detektei Lentz® Gruppe.

„Wir sehen unsere Aufgabe vor allem in der ausgiebigen Beratung unserer Kunden", betont Christina Egerer, eine der Geschäftsführer. Wenn es dann zum operativen Einsatz kommt wissen die ZAD geprüften Detektive, wie Sie vorgehen müssen. Die Detektei Lentz® beschäftigt ausschließlich geprüfte Detektive, um einen bestmöglichen Service und optimale Ergebnisse zu gewährleisten. So müssen die Detektive der Detektei Lentz® Gruppe nicht nur Kenntnisse in detektivischen Detektivleistungen vorweisen, sie müssen sich auch mit der Gesetzeslage auskennen und sind in psychologischer Gesprächsführung ausgebildet.

Wenn es um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte geht und Unternehmen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, ist meist eine Katastrophe vorprogrammiert. Nur schwer ist es möglich dieses negative Image abzulegen. Besonders in Zeiten der digitalen Archivierung kann das negative Image des Unternehmens nicht einfach wegradiert werde. Auch wenn sich das viele Wünschen.

Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.

Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4
63450 Hanau

Tel.: (0800) 88 333 11 (gebührenfrei)
Fax: (0800) 88 333 12 (gebührenfrei)
Homepage: lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de
E-Mail: christina.egerer@lentz.de

 
 
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