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Finanzamt und Berufsunfähigkeitsversicherung: Was Versicherte wissen müssen

Autor: OliverMest | Erstellt am: 01.06.2011 | Gelesen: 917
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Alles über die steuerlichen Fragen rund um das Thema Invaliditätsabsicherung

optimal-absichern.de/ COLOURBOX1246345
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Die Prämien für eine reine Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung sind grundsätzlich steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Allerdings hat die Neuregelung in diesem Bereich dazu geführt, dass in der Praxis kaum Steuervorteile zu erzielen sind. Der Grund: Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen steuerlich besser anzuerkennen. Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind deshalb nur noch dann absetzbar, wenn die Beiträge für die Kranken- und die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung unter 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) liegen. Sind die Prämien höher, wirken sich die Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung nicht mehr aus. Und die Grenze ist nach Berechungen des Vorsorgeportals www.optimal-absichern.de schnell erreicht: Gesetzlich Versicherte erreichen den Höchstbetrag von 1.900 Euro bereits ab einem Jahresgehalt von rund 20.700 Euro alleine mit ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Bei einem verheirateten Alleinverdiener liegt die Grenze bei 41.400 Euro.

Steuertrick nutzen

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, die Beiträge zu weiteren Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung doch steuerlich geltend zu machen, wie das Portal www.check-berufsunfaehigkeit.de erklärt. Der Hintergrund: Seit dem Jahr 2010 sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar – und zwar in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden. Absetzbar sind dabei Vorauszahlungen bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahresbeitrages. Steuerzahler könnten also im Jahr 2011 die Beiträge für 2012 bis 2013 im Voraus zahlen. In den Jahren 2012 und 2013 profitiert der Arbeitnehmer davon, dass er seine übrigen Versicherungsbeiträge − z. B. für eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung – steuerlich geltend machen kann und die Prämien sich tatsächlich auswirken: Denn durch die Vorauszahlung in 2011 belasten keine Krankenversicherungsbeiträge das Budget, und der Arbeitnehmer kann in beiden Jahren jeweils 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro für seine anderen Versicherungen und damit auch die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen. Der Steuervorteil in den beiden: jeweils bis zu 1.200 Euro.

Wie wird eine private Berufsunfähigkeitsrente besteuert?

Im Ernstfall muss die Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden. Steuerlich wird die Leistung als abgekürzte Leibrente bewertet, die mit dem sogenannten besonderen Ertragsanteil besteuert wird. Dessen Höhe richtet sich anders als bei Altersrenten nach der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung. Je kürzer die Rentenzahlung angelegt ist, umso geringer ist der Steuersatz. Läuft die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung über 5 Jahre, liegt der Ertragsanteil für die Steuererklärung bei 5 %. Läuft die Rente dagegen 20 Jahre, liegt der Ertragsanteil bei 21 %.

Oliver Mest
 
 
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