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FFP-Masken gegen H1N1 Erreger

Autor: munster1 | Erstellt am: 14.07.2009 | Gelesen: 2889
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Einsatzempfehlungen von Atemschutz bei Influenza-Gefahr

FFP3 Maske und Schutzbrille im Einsatz
FFP3 Maske und Schutzbrille im Einsatz
Am 11. Juni hat die WHO "Alarmstufe 6" ausgerufen und damit die Schweinegrippe (Mexikanische Grippe) zur Pandemie erklärt.

Influenzaviren werden vor allem durch Tröpfcheninfektion (Niesen oder Husten) übertragen. Atemschutzmasken können keinen 100%igen Schutz vor Ansteckung gewährleisten, jedoch helfen Sie das Infektionsrisiko zu reduzieren, da die Filtermaterialien Mikroorganismen und Tröpfchenaerosole zurück halten.

Entscheidend für die Schutzwirkung sind Filterklasse, Abdichtung des Gesichtsfeldes, konsequentes Trageverhalten, genaues Beachten der Herstellerinformationen und berufgenossenschaftlichen Regeln sowie hygienisches Verhalten (z.B. filtrierende Halbmasken gegen Mikroorganismen, wie Influenza-Viren, nur einmal zu verwenden).

Einen signifikanten Schutz erreichen filtrierende Halbmasken der Filterklassen FFP2 und FFP3. FFP3-Masken dürfen laut BGR 190 (Berufsgenossenschaftliche Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten) zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 eingesetzt werden. Am 04.05.09 wurde das neue Influenza A Virus H1N1 (Schweinegrippe) vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe vorläufig dieser Risikogruppe zugeordnet.

Insofern ist für jede berufsbedingte Nutzung von Atemschutz bei Gefährdung durch Schweinegrippe-Viren eine FFP3-Atemschutzmaske zu verwenden. Darüber hinaus ist der „Beschluss 609" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe insbesondere für exponierte Personen im Gesundheitswesen maßgeblich. Hier werden, jedoch im Widerspruch zur o. g. BGR 190, auch FFP1 und FFP2 Masken empfohlen.

Die Mindestfilterleistungen der filtrierenden Halbmasken betragen: FFP1: 80%, FFP2: 94%, FFP3: 99%.

Da eine Atemschutzmaske nie 100% dicht sitzt, sind weitere Durchlassraten, aufgrund von Gesichtsleckagen, zu berücksichtigen. Mit zunehmender Filterklasse sinkt die zulässige Gesamtleckagerate, es steigt jedoch der Atemwiderstand. Der Atemwiderstand ist speziell bei längerer Tragezeit und bei körperlich anstrengender Tätigkeit als wesentlicher Faktor bei der Auswahl von Atemschutzmasken in Betracht zu ziehen.

Bei gewerblicher Anwendung und längerer Tragedauer, als 30 Minuten täglich, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen obligatorisch. Ferner gelten folgende Tragezeit-Begrenzungen (gemäß BG- Regel BGR 190):
  • Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: 120 Min. – dann 30 Min. Erholung (3 Einsätze pro Schicht)
  • Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: 75 Min. – dann 30 Min. Erholung (5 Einsätze pro Schicht)

Bei der Verwendung von Masken ohne Ausatemventil dürfen pro Woche nur vier Schichten gearbeitet werden, während bei Ventil-Masken fünf Schichten erlaubt sind.

So genannte Grobstaubmasken, Mundschutz-, OP- oder Hygiene-Masken, welche nicht einmal die Anforderungen der Atemschutzfilterklasse FFP1 erreichen, sind als Schutz gegen "Schweinegrippe" oder andere Viren als gänzlich ungeeignet anzusehen. Dies zeigte eine Studie des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA). Die Verwendung solcher Produkte ist sogar als gefährlich einzustufen, da diese einen Schutz vorgaukeln, der, aufgrund mangelnder Filterwirkung und zu hoher Leckageraten de facto nicht gegeben ist.

Derartige Masken bewahren Produkte, z.B. Lebensmittel, oder Umgebungen, auch Patienten, vor Ausatem-Aerosolen o. ä. des Trägers. Sie schützen jedoch nicht den Masken-Träger vor Gefahren (wie z.B. Mikroorganismen).

Bei der Beschaffung von filtrierenden Halbmasken sollte man darauf achten, fabrikfrische Ware zu erwerben, da aufgrund der meist elektrostatischen Aufladung des Filtermaterials hier die Filterwirkung am intensivsten wirkt und natürlich die begrenzte Lagerdauer entsprechend voll genutzt werden kann.

Olaf Harmuth
 
 
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