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Fataler Fehler des unterschätzen Risiko Krankentagegeld

Autor: Diamantfinanz | Erstellt am: 14.11.2010 | Gelesen: 738
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Viele sind im Krankentagegeld falsch versichert mit fatalen Folgen

Sven Stopka
Sven Stopka
Oft wird das Thema Krankentagegeld in den Beratungen nicht angesprochen. Es passiert oft aus Unwissenheit des Vermittlers nicht oder weil hier kein großer Verdienst für den Berater zu holen ist. Fakt ist aber, dass das Krankentagegeld eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist. Schließlich leben Sie von Ihrem Nettoeinkommen.

Gesetzlich Versicherte bekommen 70% vom Brutto oder 90% vom Nettoeinkommen von der gesetzlichen Krakenkasse bezahlt. Hierbei wird der niedrigste Wert herangezogen, aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Von dem Krankentagegeld gehen noch Sozialabgaben runter. Diese richten sich danach ob Sie Kinder haben oder nicht. Bei kinderlosen gehen 12,45% und bei Personen mit Kindern 12,325% vom Krankentagegeld als Abzüge für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung sowie der eventuelle Zuschalg für Kinderlose runter (Stand 11.2010).

Im Schnitt (einfach Berechnung) haben Sie eine Lücke von ca. 20%- 30% Ihres Nettoeinkommens. Für den ein oder anderen gesetzlich Versicherten ist dieser Einschnitt verkraftbar. Trotzdem sollten auch Sie sich Gedanken darüber machen ob es nicht sinnvoll ist für einen Beitrag von wenigen Euro im Monat das Risiko abzudecken.

Bei privat Versicherten in der Krankheitskostenvollversicherung oder Angestellten mit Verdiensten über der Beitragsbemessungsgrenze (freiwillig Versicherte) sieht es schlimmer aus.

Haben Sie einen Krankentagegeldversicherer der bei einer rückwirkenden Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung das Krankentagegeld zurück fordert kann es finanziell schnell eng werden.

Hier ein Beispiel:
Ihr Krankentagegeld beträgt ab der 4. Woche der Arbeitsunfähigkeit pro Tag 200€, das sind monatlich 6000€.
Ihre Berufsunfähigkeitsrente beträgt nur 1500€.

In der Zeit von der 4. Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn des 6. Monats wurde Ihnen ein Krankentagegeld in Höhe von rund 30.000€ gezahlt.

Aus Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie rückwirkend Leistungen (sofern vereinbart) in Höhe von9000€.
Sie haben somit eine Lücke von 21.000€ die Sie nun selbst aufbringen müssen.

Unterschätzen Sie nicht die Bedingungen in der Krankentagegeldversicherung. Es gibt genug Vermittler die nicht wissen was Sie tun. Es werden willkürlich Produkte angeboten ohne sich damit auseinander zu setzen. Die Leistungen der Krankentagegeldversicherung gehen noch viel tiefgreifender als hier beschrieben.

Haben Sie ein Krankentagegeld versichert lassen Sie dieses vom Experten überpürfen. Wenden Sie sich dafür an einen Spezialisten für Krankenversicherungen.

 
 
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