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Familien in Russland bitten den EGMR um Hilfe

Autor: focusinformer | Erstellt am: 16.12.2010 | Gelesen: 529
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Strasbourg (Frankreich) — Jelena Novakovskaja, Jelena Chavichalova und Mikhail und Larisa Cheprunov aus dem Gebiet von Rjasan und Tambow haben in drei unabhängigen Verfahren den EGMR angerufen.

Zwei russische Bürgerinnen sowie ein russisches Ehepaar wenden sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sie fühlen sich wegen ihrer religiösen Aktivitäten diskriminiert. Willkürliche Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen persönlichen Eigentums mussten sie über sich ergehen lassen. Diese waren gerichtlich genehmigt, wodurch ihnen ein Anstrich von Legalität gegeben wurde. Nachdem alle legalen Möglichkeiten in Russland ausgeschöpft waren, entschieden sich die Betroffenen am 7. Dezember, den EGMR anzurufen.

Dabei geht es um willkürliche Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen persönlichen Eigentums. Einziger Grund für dieses Vorgehen war ihre religiöse Überzeugung. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die staatlichen Autoritäten damit sowohl Landesrecht als auch internationales Recht missachten.

Im März 2010 erfuhr eine der Beschwerdeführerinnen, die dreifache Mutter Jelena Novakovskaja, dass man strafrechtlich gegen sie vorgehen wollte, weil ihre Kinder (3, 11 und 18 Jahre alt) in der Schule ihre Religion „gepredigt" hätten. Aufgrund exzellenter Beurteilungen der Familie durch Nachbarn und Lehrer wurde jedoch kein Verfahren eingeleitet. Trotzdem erhielten die Polizeibeamten im Zentrum zur Bekämpfung von Extremismus in der Region Rjasan vom stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksgerichts nicht nur die Genehmigung zur Hausdurchsuchung, sondern auch eine umfangreiche Liste von zu beschlagnahmenden Objekten. Novakovskaja durfte nicht einmal den Durchsuchungsbefehl vollständig lesen, obwohl das ihr gesetzliches Recht gewesen wäre. Russische Gerichte wiesen ihre Beschwerden in dieser Sache ab. Nachdem sie alle rechtlichen Möglichkeiten in Russland ausgeschöpft hatte, wandte sich Jelena Novakovskaja am 7. Dezember schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Im Laufe des Jahres 2010 wurden in vielen Regionen Russlands die Wohnungen von Zeugen Jehovas „inspiziert" und durchsucht. Das bescherte den Betroffenen große seelische Belastung und materiellen Schaden. Die Hausdurchsuchungen waren gerichtlich genehmigt — das gab ihnen einen Anstrich von Legalität. Die Verfahren vor dem EGMR sollen vor allem die Rechtsgültigkeit solcher Genehmigungen klären.

Der Anwalt der Beschwerdeführer sagt: „Es ist schon verwunderlich, dass in einem so fortschrittlichen Staat wie Russland Menschen, die an die Bibel glauben, das Recht versagt wird, diese zu lesen und zu studieren und ihre Glaubensansichten mit anderen zu teilen. Die mit der Strafverfolgung betrauten Instanzen verhaften gesetzestreue Bürger, konfiszieren ihre Bücher und Zeitschriften und verhängen Geldstrafen." Die drei Fälle, die seit dem 7. Dezember beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig sind, sollen klarstellen, dass der Besitz und das Studium solcher Literatur durch die fundamentalen Rechte geschützt ist, zu denen Russland sich bekennt.

Medienkontakt:
Grigory Martynov (Russland), Telefon +7 812 702 2691
European Association of Jehovah's Christian Witnesses (Belgien), Telefon + 32 2 782 0015
J. R. Brown (USA), Telefon +1 718 560 5600
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, PID@de.jw.org

 
 
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