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Falle für Vermieter schnappt zu

Autor: Trepnau | Erstellt am: 03.12.2011 | Gelesen: 252
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung für muss dem Mieter bis spätestens Ende Dezember vorliegen

Vermieter-Ratgeber von Thomas Trepnau
Vermieter-Ratgeber von Thomas Trepnau
Die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2010 der Mietnebenkosten muss bis Ende Dezember dem Mieter vorliegen

Für Vermieter, die die Nebenkosten für das Jahr 2010 noch nicht abgerechnet haben, wird es eng. Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen.

Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter entscheidend
Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen von Betriebskosten haben. "Versäumt der Vermieter diese wichtige Frist ist der Mieter fein raus", so Thomas Trepnau der bundesweit bekannte Fachbuchautor.

Klarer Vorteil für den Mieter, wenn die Frist nicht eingehalten wird
Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des Mieters, muss sie der Mieter nicht mehr bezahlen, wenn er die Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist erhalten hat. Für den Fall, dass die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter ausweist, muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen. Auch, wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht. Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Nebenkostenabrechnung gar nicht nach, hat der Mieter die Möglichkeit, seine gesamten Vorauszahlungen zurückzuverlangen (BGH, VIII ZR 57/04).

Noch ist es nicht zu spät
"Jeder Vermieter kann die Betriebskostenabrechnung für 2010 noch zügig erstellen. Wie das geht" so Thomas Trepnau, "steht in meinem Vermieter-Ratgeber "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete". Dort ist genau und für jeden Vermieter leicht nachvollziehbar beschrieben, was jetzt zu tun ist.

Alle umlagefähigen Kosten berücksichtigen und nichts verschenken
Vermieter schaden sich mit Abrechnungsfehlern oft selbst. Viele Vermieter wissen nicht genau, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und verschenken so Geld ohne es zu wissen.

Abrechnungstipps für Vermieter Schlag auf Schlag
"Solche Fehler sind leicht zu vermeiden. Befolgen Sie einfach Schritt für Schritt der Empfehlungen in meinem Buch." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat Hunderte von Seminaren für Vermieter durchgeführt. Unterschiedlichste Fälle wurden dort diskutiert und sind in sein Buch eingeflossen.

"Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben", erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: "Jeder Leser ist nach der Lektüre in der Lage, die Nebenkostenabrechnung in verblüffend kurzer Zeit zu erstellen. Dass diese dann auch korrekt ist, versteht sich von selbst!" Einwendungen von Mietern könnten dann ganz locker pariert werden

Anders bei Vermietung von Geschäftsräumen
Die Abrechnungsfrist entfaltet ihre Ausschlusswirkung nur bei Wohnräumen. Bei Vermietung gewerblicher Flächen verliert der Vermieter bei Nichteinhaltung der Frist eventuelle Nachzahlungsansprüche nicht.

Das Buch mit kostenlosem Download des Werkzeugsets ist im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net

Von Thomas Trepnau außerdem erschienen:
Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung ,ISBN: 978-3981304909
Mehr Moneten mit Mieterhöhung, ISBN: 978-3-98-130493-0
Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilien, ISBN: 978-3981304954
Immobilienbewertung, ISBN 978-3-9813049-7-8.

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
www.trepnau.net

 
 
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