Der Geschäftsführer einer großen Druckerei in Köln stand in Verdacht, Kunden- und Angebotsdaten an die Konkurrenz zu verkaufen.Drei Detektive unserer Detektei wurden in Köln und Bonn tätig und observierten den Geschäftsführer an zehn Tagen, sowohl an seinem geschäftlichen, als auch seinem privaten Wohnsitz und forderten auch – unter Verwendung von eigens hierfür ins Leben gerufenen Scheinfirmen – mehrere lukrative Angebote an.
Schließlich konnte der Nachweis erbracht werden, dass besagter Geschäftsführer zwar Kunden- und Angebotsdaten zweifelsfrei anderweitig nutze, jedoch nicht an die Konkurrenz verkaufte, sondern mit seinem Schwager zusammen vor geraumer Zeit eine eigene Druckerei gegründet hatte und hier seinen Arbeitgeber massiv und gezielt regelmäßig unterbot. Durch unsere Observation konnten dem Geschäftsführer nicht nur eine regelmäßige Tätigkeit in der Druckerei des Schwagers nachgewiesen werden, sondern auch seine Teilhaberschaft und der Missbrauch von vertraulichen Kundendaten unseres Mandanten.
Nicht nur ein Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot konnte durch die
Detektive in Köln und Bonn unserer Detektei nachgewiesen werden, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die Verschwiegenheits- und Datenschutzverpflichtung (Geheimnisverrat) zum Nachteil seines Arbeitsvertrages.
Der Geschäftsführer wurde zwischenzeitlich fristlos entlassen; eine
Schadensersatzklage unseres Mandanten befindet sich in anwaltlicher Bearbeitung.