Führerscheinprüfung
Für jede
Fahrerlaubnis gilt ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter. Wer die
Klasse A ohne Einschränkungen will, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Wer will, kann schon mit 18 die „
Motorradprüfung" ablegen, darf dann allerdings zwei Jahre lang nur Maschinen mit maximal 25 kW Leistung fahren.
Für die
Klassen B, C und
Cl (einschließlich der zugehörigen „E"-Klassen zum Fahren mit Anhänger) bedarf es ebenfalls der Vollendung des 18. Lebensjahres,
Al, L, M und
T gibt es schon für Sechzehnjährige und die „D"-Klassen ab 21.
Wer den
Führerschein erwerben möchte, muss einen amtlichen „
Führerscheinantrag" stellen. Dazu besorgt sich der Kraftfahrer in spe ein Lichtbild (35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil), absolviert einen „Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen" (diverse Anbieter finden sich im Internet), macht beim Optiker einen Sehtest (der gilt zwei Jahre), besorgt sich beim Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung und sucht nach einer Fahrschule in seiner Nähe. Dort bezahlt er das Geld für die Antragsgebühr - den Rest der Formalitäten erledigen dann die netten Mitarbeiter der Fahrschule. Die Ausbildung selbst beginnt mit der Theorie, zu der man ohne Vorkenntnisse hingehen kann.
Besser beraten ist natürlich derjenige, welcher sich im Vorfeld schon mit den geltenden Gesetzen für den Straßenverkehr beschäftigt. Das Straßenverkehrsrecht in Deutschland wird durch ein Straßenverkehrsgesetz geregelt, aus dem besonders die Straßenverkehrsordnung für künftige Kraftfahrer interessant ist.
fn/lps