Wer sein Auto im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, ohne eine gültige KFZ-Versicherung nachweisen zu können, der macht sich vom Gesetz her strafbar.Dies sollte allerdings jedem Halter eines PKWs bekannt sein. Trotzdem fahren auf deutschen Straßen immer wieder Autos, deren Versicherung abgelaufen ist. Sei es, weil der Halter die Beiträge nicht bezahlt hat, sei es aus anderen Gründen. So manch einem Fahrer scheint nicht wirklich bewusst zu sein, wie leicht die Polizei, dank des technischen Standes heute, überprüfen kann, ob ein Fahrzeug einen gültigen Versicherungsschutz hat.
Eine Zivilstreife, die hinter einem PKW fährt, ist ja nicht leicht zu erkennen. Allerdings kann sie anhand des Nummernschildes in Minutenschnelle bei der Verkehrszentrale nachfragen, ob zu diesem Nummernschild eine Kraftfahrtversicherung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird der PKW sofort angehalten. Der Fahrer hat nicht einmal mehr die Möglichkeit, das Fahrzeug nach Hause zu bringen, denn es wird noch an Ort und Stelle zwangsstillgelegt. Zu den Kosten, die dem Halter hieraus entstehen, kommt in den allermeisten, wenn nicht sogar in allen Fällen, noch eine richtig böse Anzeige, denn das Fahren ohne eine gültige Autoversicherung ist nicht einfach nur eine Lappalie.
Letztlich handelt der Halter bzw. der Fahrer vorsätzlich und setzt damit andere Verkehrsteilnehmer einer unkalkulierbaren Gefahr aus. Die KFZ-Haftpflichtversicherung soll andere Verkehrsteilnehmer im Falle von Sach- oder Personenschäden - bedingt durch einen Unfall - entschädigen, dies allerdings ist nur dann gewährleistet, wenn der Halter des PKW auch die Beiträge bezahlt und auch sonst seine Pflicht nachkommt.