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Facebook Abmahngefahr für die Pinnwand

Autor: GeorgSchaefer | Erstellt am: 15.11.2011 | Gelesen: 261
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Abmahnung in Tauschbörsen: Ab sofort auch Abmahnung für Facebook -Pinnwand etc.

Rechtsanwalt Georg Schäfer
Rechtsanwalt Georg Schäfer

Was für Abmahngefahren drohen einem bei Facebook?


Was mittlerweilen zig tausendfach traurige Realität für Internettauschbörsen ist, in denen Jugendliche Musik ihrer Lieblingsstars oder Kinofilme downloaden und damit automatisch zum Tausch anbieten droht nun der Facebook-Pinnwand die Abmahnung. Millionen von jungen Leuten posten völlig ungekümmert Fotos ihrer Lieblingsstars, Youtube Videos oder auch tatsächlich Videos ihrer Schülerband auf Facebook und wollen damit eigentlich nur ihre eigenen Facebookfreunde beeindrucken oder unterhalten. Was die jungen Leute nicht wissen, dass sie damit ganz erheblich gegen das Urheberrecht der Stars, deren Fotografen, Produzenten oder Verlage verstoßen.

Musikvideos von Lady Gaga u. a.
Wer Musikvideos von Lady Gaga auf seine Pinnwand stellt ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann von Lady Gaga, dem Management oder dem Produzenten sündhaft teuer abgemahnt werden. Fotos von prominenten wie Jennifer Lopez oder Topmodels, auch hier gilt, dass das Recht am eigenen Bild unantastbar ist und die Rechteinhaber, sprich der Star selbst, dessen Management oder der Fotograf sie für das Posten dieser Fotos abmahnen können sofern sie hierfür nicht die Erlaubnis hatten.

Youtube Videos
Wer ein Youtube Video in die eigene Seite einbindet haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte kann auch der Jugendliche, der dieses Video gepostet hat abgemahnt werden. Bei Musikstücken könnten zu dem GEMA- Gebühren anfallen. Eigene Musikvideos, Aufnahmen der eigenen Band, die die Hits der gängigen Weltstars covert, verstößt gegen das Lizenzrecht bzw. Urheberrecht dieser Weltstars oder deren Produzenten und kann dafür abgemahnt werden.

Zitate berühmter Persönlichkeiten.
Wer als Facebooker die Zitate von berühmten Persönlichkeiten in seine eigene Facebookseite einbindet und damit öffentlich macht, verstößt solange gegen das Urheberrecht dieses Autors, solange dieser ihnen nicht die Lizenz dazu erteilt hat.

Profilfoto
Immer wieder ist es besonders interessant das Profilfoto möglichst oft auszutauschen, weil dies in der Regel von Facebook allen Freunden mitgeteilt wird und man dann man die ungeteilte Aufmerksamkeit seiner Freunde erlangt. Verwendet man hierzu allerdings geschützte Bilder Prominenter Persönlichkeiten oder beispielsweise von Getty Images so wird man hierfür regelmäßig sündhaft teuer mit mehreren tausend Euro abgemahnt.

Die Problematik besteht letztlich darin, dass der Facebook-User, der ein Profil erstellt hat in der Regel innerhalb kürzester Zeit auf ca. 150 und mehr Freunde kommt und daher schon den Rahmen einer eigenen Hompage erfüllt. Bei der Erstellung von Hompages im Internet gibt es ganz erhebliche Abmahngefahren, schon allein dafür, dass jemand ein falsches Impressum oder eine falsche Widerrufsbelehrung eingestellt hat.

Facebook ist bisher totales Neuland für die Abmahner. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann auch Facebook in das Visier der gängigen Abmahnkanzleien gerät und dann die Jugendlichen mit tausenden von Abmahnungen überzogen werden. Bisher schützt die Jugendlichen, dass sie in der Regel ihr Profil nur ihren Freunden zugänglich machen und so von den einzelnen Abmahnkanzleien bisher nicht erwischt werden können. Wer allerdings seine Seite für alle sichtbar macht und dort diverse Videos oder Fotos prominenter Persönlichkeiten postet, der darf sicher sein, dass er innerhalb kürzester Zeit ganz unerfreuliche Post erhält und mehreren tausend Euros abgemahnt wird. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, zahlen Sie bitte nichts und unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Rufen Sie uns gerne an 089 53515 oder schicken Sie uns eine Email info@schaeferundschaefer.de.
 
 
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