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externer Dateschutzbeauftragter erhöht die Qualität

Autor: MetaDSB | Erstellt am: 10.03.2010 | Gelesen: 697
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - §42a BDSG aka Informationspflicht bei definierten Datenpannen

Christian Molter
Christian Molter
Ingolstadt, den 09. März 2010: Wertvolle Daten, mehr Datenpannen denn je und ein strengeres Bundesdatenschutzgesetz sind gute Argumente für ein granulares Datenschutzmanagement.

MetaDSB Christian Molter, externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor hat im Februar 2010 zur Auffrischung den Kurs „Datenschutzbeauftragter" erneut durchlaufen, im März 2010 die Kurse „Datenschutzmanager" und „Datenschutzauditor" belegt. Mit diesen Schulungen wird die Qualität in der Betreuung der Mandanten rund um den Datenschutz sowohl aktualisiert, als auch erhöht. Gerade mit den aktuellen BDSG-Novellen braucht es vor Ort mehr auf den Datenschutz abgestimmte Prozesse und Maßnahmen, um Unternehmen besser vor Datenpannen zu schützen. Mit dem noch recht unbekannten §42a BDSG tritt unter bestimmten Bedingungen bei Datenpannen eine Benachrichtigungspflicht ein. So sind zum Beispiel bei einem Datendiebstahl von personenbezogenen Daten zu Bank- und Kreditkartenkonten die Betroffenen und die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren.

Eine ähnliche Informationspflicht existiert in den USA schon länger. Dort kennt man die Auswirkung von Datenpannen auf die Reputation, das Geschäftsergebnis und den Aktienkurs schon länger. Beginnend mit einem ein- oder zweistelligen Wertverlust am oder nach dem Tag der Veröffentlichung der Datenpanne lässt sich dort anhand des Aktienwertes nachverfolgen, wie lange es dauern kann, bis sich das Unternehmen von dem Reputationsverlust und dem damit verbundenen Umsatzrückgang wieder erholt hat. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann in Deutschland zum ersten Mal ein Unternehmen nach §42a BDSG über eine Datenpanne informiert. Dann bleibt zu hoffen, dass das Unternehmen gemäß §9 BDSG die angemessenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen, sowie entsprechende Notfallpläne erarbeitet hat.

Christian Molter ist geschult bzw. zertifiziert zu Datenschutz, Projektmanagement, Servicemanagement sowie mehreren Betriebssystemen. Seinen beruflichen Hintergrund hat er im kaufmännischen und IT-Sicherheitsbereich, wo er für mehrere weltweit führende Hersteller auch mit Personalverantwortung arbeitete. Er kombiniert die Qualifikationen in der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor, damit Datenschutz vor Ort bestmöglich umgesetzt wird.

Kontakt: Christian Molter, anfrage@metadsb.de, www.metadsb.de
 
 
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