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Ex-Frau lügt wegen nachehelichem Unterhalt...

Autor: Detektei.Lentz | Erstellt am: 23.08.2008 | Gelesen: 1658
Kategorie: Dienstleistungen & Consulting | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Eheähnliches Verhältnis in Berlin / Potsdam durch Detektei nachgewiesen!

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Unsere Berliner Niederlassung erhielt im August 2008 den Auftrag die Ex-Frau unseres Mandanten zu observieren, da diese unter der eigenen Anschrift, die unserem Mandanten bekannt war, auch nach Aussage von Nachbarn, praktisch niemals anzutreffen war. Unsere Detektive observierten diese Adresse in Berlin-Tegel zunächst zwei Tage ergebnislos vor Ort. Tatsächlich wirkte die Wohnung zwar bewohnt, war wohl auch mit Zeitschaltuhren für Licht ausgestattet, jedoch war niemand da. Auch Abfragen über das zentrale Einwohnermeldeamt und zahlreiche Auskunfteien brachten keine sonstige Wohnung zum Vorschein.

Mit einem Trick nahmen unsere Detektive telefonisch Kontakt zur Ex-Frau auf und lockten diese – unter einem neutralen, sachlichen Vorwand - zur Wohnung. Von dort aus, konnte die Frau dann bis zu einem freistehenden Einfamilienhaus im benachbarten Potsdam verfolgt werden. Weitere Observationen und auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass die Ex-Frau unseres Mandanten dort bereits seit über einem Jahr mit ihrem neuen Partner in einer freistehenden Gründerzeitvilla lebte und die Wohnung im Berliner Bezirk Tegel nur noch zur ungerechtfertigten Unterhaltsbereicherung nutzte und dort überhaupt nicht mehr wohnte. Eingehende Post wurde einmal wöchentlich abgeholt. Die Frau war sogar so dreist und hatte gemeinsame Namens- und Klingelschilder von sich und ihrem neuen Partner an der Potsdamer Villa angebracht.

Vor Gericht befragte die Anwältin unseres Mandanten die Ex-Frau dann im Zeugenstand nach ihren Wohn- und Lebensverhältnissen. Diese antwortete – wahrheitswidrig – dass sie alleine in Berlin-Tegel lebte und Single sei. Erst als unser vierzigseitiger Bericht mit über 300 Fotos vorgelegt wurde und der vorsitzende Richter der Frau mit einer Strafanzeige wegen Verdachts des Prozessbetruges drohte, gab diese nach. Ergebnis: Unterhaltsanspruch in voller Höhe verwirkt und Übernahme sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 
 
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