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EU Neuwagen, Eu Fahrzeuge, wo liegt die Ersparnis?

Autor: luigi123 | Erstellt am: 09.09.2010 | Gelesen: 1487
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: Unbewertet
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Beim Neuwagenkauf bietet sich dem Autofahrer eine interessante Alternative zum Vertragshändler. EU-Neuwagen-Händler werben mit bis zu 30% Preisersparnis beim Kauf eines Neuwagens. Bis vor einiger Zeit kursierten Gerüchte, dass diese Ersparnis auf unterschiedliche Produktionsbänder zurückzuführen und EU-Neuwagen qualitativ schlechter seien, als für Deutschland gefertigte Wagen. Mittlerweile ist jedoch klar, dass die Anfertigungen für andere EU-Länder ebenso hochwertig sind, wie die für den deutschen Markt.

Die Preisunterschiede lassen sich vielmehr auf die Ungleichheiten der Steuersysteme innerhalb der EU zurückführen. Dänemark erhebt beispielsweise eine Luxussteuer von 180 % auf jeden Wagen. Damit ein Neuwagen unter diesen Umständen finanzierbar bleibt, liegt sein Nettopreis sehr niedrig. Kauft nun ein Bürger eines anderen EU-Staates einen solchen Wagen und versteuert ihn in seinem Heimatland, kann er in Einzelfällen Einsparungen von bis zu 30 % erzielen.

In der Ausstattung der Autos kann es jedoch Abweichungen geben von den Modellen des Vertragshändlers. Zum einen kann es zu Unterschieden kommen, wie einem Tempomat, einer Klimaanlage oder einer Standheizung serienmäßig. Dies liegt an den unterschiedlichen Präferenzen der EU-Bürger. Ist ein Wagen in Frankreich, Italien oder Spanien serienmäßig mit einer Klimaanlage ausgerüstet, kann ein Modell aus Skandinavien dagegen über eine Standheizung verfügen. Auf solche Verschiedenartigkeiten sollte beim Kauf geachtet werden, gegebenenfalls müssen einige Extras vielleicht zusätzlich bestellt werden. Zum anderen kann die Abweichung aber auch darin bestehen, dass ein Wagen über kein Elektronisches Stabilitätsprogramm verfügt. Wenn dies zugeordert wird, sollte man die anfängliche Preisersparnis genau im Blick behalten.

Die Garantie des Wagens ist in der gesamten Europäischen Union gültig, wichtig ist, dass das abgestempelte Garantieheft bei der Übergabe an den Käufer ausgehändigt wird, damit dieser die Werksgarantie einlösen kann. Die Werksgarantie wird ab dem Tag an dem das Fahrzeug beim ausländischen Händler den Hof verlässt übernommen, daher sollte das Auto schleunigst abgeholt werden. Manche Händler bieten aus diesem Grund aber auch eine Garantieverlängerung um ein weiteres Jahr an.

Im Internet sind zahlreiche EU-Neuwagen-Händler zu finden. Sie verfügen oftmals über eine breite Auswahl an Marken und Modellen. Nicht immer sind die Wartezeiten für das Wunschauto jedoch auf wenige Tage oder Wochen beschränkt, hier lohnt es sich zu vergleichen.

Den seriösen vom dubiosen Händler zu unterscheiden ist besonders im Internet nicht immer einfach. Das oberste Gebot ist, dass der Interessent keine Anzahlung zu leisten hat. Auch sollte der Käufer sich absichern, dass keine weiteren versteckten Ausgaben, wie etwa Überführungskosten, auf ihn zukommen.

 
 
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