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EU- Kommission ebnet den Weg zur Impfung gegen Schweinegrippe

Autor: GNS_Network | Erstellt am: 03.10.2009 | Gelesen: 622
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine kostenlose Hotline für fragen medizini-scher Art eingerichtet unter der Rufnummer 0800/ 4 40 0550. (Sandra Jäger für GNS Network Hamburg)

Quelle GNS
Quelle GNS
Nun sind sie da. Die EU- Kommission in Brüssel hat die Impfstoffe Focetria und Pandemrix zugelassen. Die Zahl der Infizierten innerhalb Deutschlands beläuft sich mittlerweile auf 20.516. Derzeit wird die mögliche Wirkung der saisonalen Impfung gegenüber dem Virus der neuen Influenza im Labor überprüft. Allerdings deuten bisherige Daten darauf hin, dass die Grippeschutzimpfung keinen Schutz vor dem neuen Virustyp (Influenza A/H1N1) bietet. Die Symptome bei der Schweinegrippe sind ähnlich wie bei der saisonalen Grippe Fieber, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Appetitlosigkeit aber auch Durchfall und Erbrechen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf die Grippeschutzimpfung. Vorrangig gilt sie jedoch den Personen, die ein besonderes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören Personen mit einem Expositionsrisiko sowie Patienten als auch Personen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unabdingbar sind. Die Impfung soll unabhängig vom Versichertenstatus über öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, wobei die Bundesländer auch bestimmte Gruppen zu einem Impftermin aufrufen können.

Um eine vollständige Immunisierung herbeizuführen sind zwei Impfdosen notwendig zwischen denen ein Mindestabstand von 2 bis ca. 3 Wochen liegen sollte. Der Immunschutz stellt sich zwischen der ersten und der zweiten Impfung ein und wird 10 Tage nach der zweiten Impfung komplettiert. Sofern die Impfungen vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt werden, entstehen Kosten für eine zweimalige Impfung in Höhe von 28 Euro. Diese werden jeweils aus den auf Länderebene gebildeten Fonds vergütet, sodass dem Versicherten keinerlei Kosten entstehen. Die Privatversicherten sollten eine Rechnung für die Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte/GOÄ von den niedergelassenen Ärzten bekommen. Allerdings sind die Impfstoffe mit einem Wirkverstärker versehen, dessen Auswirkungen unbekannt sind. Zum einen wird hierdurch die Immunisierung verstärkt aber auch Nebenwirkungen können ein ungeahntes Ausmaß annehmen.

Ergänzende und ständig aktualisierte Informationen unter:

World Health Organisation
www.who.int

Robert Koch Institut
www.rki.de

Wir gegen Viren/RKJ, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.wir-gegen-Viren.de

Paul Ehrlich Institut
www.pei.de7/schweinegrippe
 
 
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