Insolvenz in England
Und es funktioniert doch... EU-Insolvenz in England. Eine Möglichkeit zur Entschuldung in einem Jahr. So steht für den Neuanfang ohne langjährige Handlungsunfähigkeit nach kurzer Zeit die Türe offen. Auch wenn viele Stimmen der Meinung sind, dass so etwas für Deutsche nicht ginge... Erst letzte Woche wurde am Landgericht eine Entscheidung zugunsten eines Deutschen gefällt, der in England Insolvenz angemeldet hatte.
Die EU-Insolvenz basiert auf den englischen Insolvenzbestimmungen, die eine Restschuldbefreiung bereits nach einer sechsmonatigen Wohlverhaltenperiode ermöglichen. In diesem Zusammenhang bietet die Englandinsolvenz weitere Vorteile:
- Die Gerichtskosten für eine Insolvenzverfahren in England sind weit geringer als in Deutschland.
- Über die Insolvenzeröffnung wird in England in wenigen Stunden entschieden.
- Restschuldbefreiung in England erfolgt automatisch ohne weitere richterliche Prüfung.
- Die englische Restschuldbefreiung führt zur Löschung Ihrer gesamten Schulden (auch Schufa).
- Das EU-Insolvenzprogramm lohnt sich bereits ab 20.000,- Euro Schuldensumme (zumal ein Insolvenzverfahren in Deutschland in der Regel auch ca. 5.000,- Euro kostet)
- Es reichen normalerweise einfachste Englischkenntnisse zur erfolgreiche Abwicklung aus.
Und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen: Für eine Insolvenz in England muss lediglich der Lebensmittelpunkt / Wohnsitz nach England verlegt werden. Dieser sollte bereits 6 Monate vor der Insolvenzanmeldung dort beständig sein. Dazu gehören die englischen Amtsgänge wie Meldung zur Sozialversicherung, zum öffentlichen Gesundheitssystem sowie die feste Wohnanschrift. Bei diesen Schritten bis hin zur Insolvenzbegleitung helfen Agenturen wie www.englandinsolvenz.info mit Beratern in Deutschland gut weiter. Diese machen in der Regel auch kostenlose Beratungsgespräche, wenn sie seriös sind.
Robert Müller
Beratung Schuldenfrei-Schnelldienst