Führerscheintourismus
Eu-Führerschein mit deutschen Wohnsitzeintrag. Durch eine Umschreibung kann man einen Führerschein, wo der deutsche Wohnsitz eingetragen ist, legalisieren und dadurch entfaltet der Führerschein wieder seine volle Rechtswirkung.Seit 2004 boomt der "
Führerscheintourismus". Der EUGH hat im Jahre 2004 ein Urteil gesprochen. Die Eu-Richter haben geurteilt, das Eu-Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen. Seitdem sind sehr viele deutsche Bundesbürger nach Tschechien oder Polen gereist, um die hierzulande gefürchtete " MPU " zu umgehen. Dagegen haben die deutschen VG, sowie die OVG geklagt und haben im letzten Jahr, zu einem Teil Recht bekommen.
Der EUGH in Luxemburg hat am 26.06.2008 ein Urteil gesprochen, was einige sehr verwundert hat. In diesem Urteil heist es, das die
Eu-Führerscheine auch wenn man im Inland keinen MPU-Test abgelegt hat, trotzdem nach wie vor, von den deutschen Behörden anerkannt werden müssen. Allerdings setzen die Eu-Richter an die Anerkennung einer Eu-Fahrerlaubnis, eine kleine Bedingung. Man muß bei Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland einen Wohnsitz haben. Sollte man keinen Wohnsitz im Ausland haben, brauchen die deutschen Behörden diesen Führerschein nicht anzuerkennen.
In Tschechien wurden allerdings von 2004 - 2006 Führerscheine erteilt, wo der deutsche Wohnsitz eingetragen wurde. Sollte man mit so einem Führerschein in eine Verkehrskontrolle geraten, kann es unter Umständen passieren, das man eine Strafanzeige wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis erhält. Um dieses zu vermeiden, sollte jeder der so einen Führerschein besitzt, den Führerschein in einem anderen Eu-Mitgliedstaat umschreiben lassen. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, bietet Ihnen
www.eu-mpu-fuehrerschein.com eine unverbindliche Auskunft an.
Dienstleistung des Anbieters:1. Führerschein-Neuerwerb
2. Führerschein-Umschreibung
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