EU-Führerschein
Seit dem 19. Januar 2009 herrscht Verunsicherung in Deutschland: Ist der EU-Führerschein jetzt illegal oder darf ich damit noch fahren? Klare Antwort: Mit der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches nationales Recht, hat sich nichts geändert. Jeder Führerschein, der ordnungsgemäß bis 2013 in einem EU-Land absolviert wurde, darf auch genutzt werden.„
Ende des EU-Führerscheins", „
Führerscheintourismus vor dem Aus", „
Ausländische Fahrerlaubnis ungültig" – so lautete in den letzten Tagen vielfach die Berichterstattung in den Medien. Wer jedoch einen genaueren Blick auf die Rechtslage wirft, der erkennt schnell: Eigentlich hat sich gar nichts geändert. Zwar stimmt es, dass Deutschland Bedenken gegen die Ausfertigung eines EU-Führerscheins äußern kann, wenn der Nachweis zu einer Eignung im Straßenverkehr nicht gegeben ist. Aber: Eine ärztliche Untersuchung im Ausland reicht als behördliches Attest vollkommen aus. Ein weiteres Prüfrecht wird der Deutschen Erlaubnisbehörde nicht zugestanden, da sonst der Grundsatz zur gegenseitigen Anerkennung nicht eingehalten würde.
Doch woher kommt dann die allgemeine Verwirrung? Die Erklärung ist einfach, wie auch erstaunlich: Scheinbar wird immer wieder der Artikel 13 (2) der 3. Führerscheinrichtlinie unbeachtet gelassen: „Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. (Seite 10: Artikel 18.) Damit ist klar: Alles geht weiter wie bisher. „Wir bleiben trotz der Gesetzesänderungen gelassen und verhelfen unseren Kandidaten auch weiterhin schnell und zuverlässig zum EU-Führerschein", sagt Christian Bieri, Inhaber von
www.neuerfuehrerschein.de. „Denn wer die Sperrfrist einhält, seinen Wohnsitz im Ausland angemeldet hat und dort die Fahrprüfung erfolgreich absolviert, darf mit dem EU-Führerschein ganz legal auf deutschen Straßen fahren."
Besonderes Augenmerk legen die Behörden auf den eingetragenen ausländischen Wohnsitz. Das machte auch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) in einer Pressemitteilung noch einmal deutlich: „Fahrer mit deutschem Wohnsitz, die ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren haben, können sich ab Montag den Weg nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland sparen. Dort ausgestellte Fahrerlaubnisse werden für sie hier nicht mehr gültig sein."