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Essstörungen und die Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Autor: waizmann | Erstellt am: 03.11.2009 | Gelesen: 1285
Kategorie: Gesundheit - Medizin & Chirurgie | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - '. Schulen und interessierte Lehrer können sich an die Kassen wenden und umfangreiches Informations- und Unterrichtsmaterial anfordern.

Grund für diese Kampagne ist die besorgniserregende Anzahl Jugendlicher mit Essstörungen. Laut den Ergebnissen des Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS-Studie, Robert-Koch-Institut 2006) weisen knapp 22% der 11 bis 17-jährigen Jugendlichen in Deutschland Symptome einer Essstörung auf. Dabei sind in erster Linie Mädchen und junge Fragen betroffen.

Auch Erwachsene sind nicht verschont. Und auch wenn die Krankheit oft im „Geheimen" verläuft, der oder die Betroffene nicht darüber sprechen möchte, so ist sie doch vorhanden. Und wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss das Problem unter Umständen auch angeben. Entweder es wird direkt nach einer entsprechenden Erkrankung gefragt oder es wird ganz einfach gefragt, ob man die letzten 5 Jahre aufgrund irgendwelcher Probleme behandelt wurde. Ist dies mit „ja" zu beantworten, muss man auch angeben warum. Entdeckt dann der Versicherer, dass es sich um eine Essstörung handelt, wird es schwer, einen Abschluss zu bekommen.

Der Begriff Essstörungen ist weit gefasst. Es gibt unterschiedliche Erscheinungsformen die in sehr unterschiedlich starken Ausprägungen auftreten.

Zu unterscheiden sind:
a) Bulimia nervosa (Bulimi)
b) Anorexia nervosa (Magersucht)
c) Adipositas (starkes Übergewicht)
d) Binge Eating Disorder (unkontrollierte Essattacken / Fressanfälle)
e) Orthorexie (krankhaftes Gesundessen)

Die Essstörungen b) und c) wird der Versicherer unter Umständen ganz einfach über die Abfrage des BMI (body mass index) erkennen. Unter Umständen auch das Binge Eating, da hier im Gegensatz zur Bulimi das Gegessene nicht wieder erbrochen wird, sind die Betroffenen häufig übergewichtig.

Die alles entscheidende Frage ist jedoch, ob bereits Behandlungen stattgefunden haben oder nicht. Bei Essstörungen sind das häufig auch Sitzungen beim Psychologen, da die Ursache des Ganzen in der Regel nicht im Magen-Darm-Bereich zu finden ist. Da psychische Erkrankungen in den letzten Jahren als Ursache einer Berufsunfähigkeit stark zugekommen haben, sind hier die Versicherer ganz besonders empfindlich geworden. Und da eine Versicherung ja versuchen muss, viele Leute zu versichern, die nicht berufsunfähig werden, um einen Versicherten, der Berufsunfähigkeitsrente erhält auch finanzieren zu können, wird ganz genau geprüft, ob ein Antrag angenommen wird oder nicht.

Doch nicht nur die Befürchtung, der Versicherte könnte vor Renteeintritt aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig werden, macht die Versicherer vorsichtig. Es sind auch die gesundheitlichen Gefahren, die insbesondere hohes Übergewicht mit sich bringt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hier anzusprechen, aber auch Gelenkentzündungen, Diabetes und vieles mehr.

Ist für den Versicherer erkennbar, dass aktuell eine Essstörung vorhanden ist, die auch behandelt wird, wird ein Abschuss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kaum möglich sein. Es gibt hier allerdings keine Abgrenzung wann noch möglich, wann nicht mehr. Betroffene sollten sich daher einen Berater suchen, der unabhängig ist, und auch vor Antragstellung bei verschiedenen (!) Versicherern medizinische Vorabanfragen durchführen kann.

Eine medizinische Vorabanfrage ist anonym. Angegeben werden Alter, Geschlecht, gewünschte Berufsunfähigkeitsrente, Beruf und die gesundheitlichen Probleme der letzten Jahre. Der Versicherer kann darauf unverbindlich antworten. Doch auch wenn die Antworten unverbindlich sind, geben diese einen guten Überblick über das was möglich ist – ein erfolgreicher Abschluss, ein Abschluss mit Ausschlüssen oder Risikozuschlag oder gar kein Abschluss.

Wer keinen Abschluss tätigen kann, sollte daran nicht verzweifeln. Ca. 75% der Bundesbürger haben diesen wichtigen Schutz nicht. Die Gründe sind vielfältig. Zum Teil fehlt das Geld für die Beiträge, zum Teil ist es einfach Unwissenheit und zum Teil sind es eben Vorerkrankungen.

Dennoch – der Schutz ist wichtig und wer ihn nicht bekommen kann, muss sich der Tatsache bewusst sein, dass die Unterstützung vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung mächtig mager ausfällt. Wer keinen Abschluss bekommt, sollte daher die Situation einer Berufsunfähigkeit gedanklich genau durchspielen und ggf. andere Vorsorge treffen, also Sparen. Auch ein Gespräch mit der Familie, in dem genau geklärt wird, wie man sich in einer Notlage helfen könnte, kann hilfreich sein.

Kontakt:
Antonie Müller
Bergmannstrasse 14
80399 München
E-Mail: a.mueller (at) studentenmail .de
Web: www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de

Das Portal wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de hat sich den Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Dabei ist das Portal vollkommen unabhängig von der Versicherungswirtschaft.
 
 
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