Das Verfahren gegen die illegale Webseite Esowatch (Aktenzeichen 266 UJs 719754/08) wurde eingestellt und die betroffenen Internetbenutzer auf den Privatklageweg verwiesen. Wie schon in einer früheren
Pressemitteilung berichtet wurde, greifen die Internetbenutzer nun zur Selbsthilfe und haben für die Ermittelung der Betreiber von Esowatch eine Belohung von 10.000 EURO ausgelobt, um deutschem Recht Geltung zu verschaffen.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelte gegen Esowatch wegen Verleumdung, Verletzung des Urheberrechts und Verletzung der Impressumspflicht. Im Frühjahr 2009 ist Jocelyne L. der Klage als Nebenklägerin beigetreten. Dieser Schritt dürfte nun zur skandalösen Situation geführt haben, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft scheint zur Auffassung gekommen zu sein, dass es sich bei Esowatch um keinen Fall von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt, sondern um eine Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen, da Jocelyne L. selbst einen
Blog betreibt, in dem sie massive Vorwürfe unterschiedlichster Art veröffentlicht. L. kämpft für die Kritik an der Relativitätstherie von Einstein. Sie beschuldigt Deutschland der Verletzung der Grundrechte der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit unterstützt von einer Verschwörung der Wissenschaftsmafia. Zur Verkündung ihrer Mission schreckt L. nicht davor zurück, Personen und Institutionen massiv zu beschuldigen, zu verleumden und zu diskreditieren.
Angebliche ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft gegen Jocelyne L. wegen mehrfacher Verleumdung und Beleidigung. Der Internetgemeinde hat L. damit einen Bärendienst erwiesen, da Esowatch nun ungeschoren davonkommt. Vorerst. Sobald die ausgelobte Belohnung zum gewünschten Erfolg geführt hat, werden sich die Betreiber von Esowatch ihrer Verantwortung stellen müssen. Für Jocelyne L. gilt die Unschuldsvermutung.
K. Baist