„Ein Lächeln sagt mehr als tausend Worte", sagt man und das stimmt! Strahlt uns eine Person mit einem schönen Lächeln an, so nehmen wir sie als aufgeschlossen, freundlich und selbstbewusst wahr. Doch nicht jeder Mensch ist mit schönen, weißen und gesunden Zähnen gesegnet. Der Zahnarzt hilft bei der Zahngesundheit und der Ästhetik unserer Zähne, aber bezahlen muss man diese Dinge meist aus der eigenen Tasche.
In Deutschland sind die Behandlungen, die der Patient privat bezahlen muss, in der GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) aufgelistet und genau diese GOZ soll nun zum Januar 2012 angepasst werden. Die Anpassung der GOZ ist die erste seit mehr als 20 Jahren und ist in manchen Bereichen sicherlich auch sinnvoll. Da die GOZ schon älter ist, sind manche Behandlungsmethoden, die es damals noch nicht gab, einfach auch noch nicht aufgelistet. Dies bedeutet, dass der Zahnarzt diese Leistungen bis jetzt nach eigenem Ermessen, ohne eine Grundlage abrechnen konnte. Diese Behandlungsmethoden werden nun mit in die GOZ aufgenommen und verschaffen den Zahnärzten und den Patienten somit eine Abrechnungssicherheit.
Ebenso sind die Gebühren bestimmter Behandlungen und Maßnahmen der GOZ veraltet. Diese werden wohl um bis zu 20 % erhöht. Hierunter fallen z. B. die Gebühren für die zweiflächige Einlagefüllung. Für diese müssen die Patienten ab Januar dann ca. 100 Euro mehr bezahlen. Ebenso werden die Gebühren für Kronen erhöht. Eine Vollkrone kostet dann bis zu 74 Euro und eine Teleskopkrone sogar bis zu 237 Euro mehr.
Die hohen Kosten kann nicht jeder Patient einfach mal so bezahlen. Viele Menschen müssen für notwendige Zahnbehandlungen lange sparen oder sie lassen nur das Nötigste vom Zahnarzt durchführen. Wer rechtzeitig eine private Zahnzusatzversicherung abschließt, kann dieses Problem vermeiden. Die Zahnzusatzversicherung erstattet im Krankheitsfall den größten Teil der Zahnarztrechnung, auch von Behandlungen, die nach der GOZ abgerechnet werden.
Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen, die sich nicht nur durch den Beitrag unterscheiden. Die Erstattungshöhen und auch der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Einen ersten Überblick über die unterschiedlichen Tarife kann man im Internet gewinnen. Sogenannte Online-Tarif-Rechner zeigen nach der Eingabe von ein paar Daten, welche Tarife für einen geeignet sind. Man kann sich mehrere Tarife in einem direkten Vergleich anzeigen lassen und die Vor- bzw. Nachteile der Tarife nachlesen. Hat man dann einen Favoriten gefunden, kann man über diese Online-Rechner auch ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern. Dieses Angebot besteht aus dem Antrag für die Zahnzusatzversicherung sowie den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Versicherungsgesellschaft. Für den Abschluss muss dann nur noch der Versicherungsantrag ergänzt werden und an die Versicherungsgesellschaft zurückgesendet werden - somit ist man für die Zukunft gegen jede Erhöhung der GOZ gewappnet.
Steffanie Schwertl