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ERBSCHAFT: Wie setze ich ein Testament auf?

Autor: MagdaD | Erstellt am: 25.08.2007 | Gelesen: 2976
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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Geld & Steuern - Ein Testament aufzusetzen ist nicht jedermanns Sache, belegen Umfragen. Viele haben gar keines, oder es entspricht nicht der aktuellen Lebenssituation. Wer Wert darauf legt, dass sein Vermögen in die richtigen Hände gerät, errichtet eines.

Abfassen: Damit das Testament gültig ist, muss es von Hand geschrieben und vom Erblasser persönlich mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Ein mit dem Computer geschriebenes Papier ist ebenso ungültig wie eine Tonbandaufnahme. Auch ein unleserlicher Text ist nicht gültig. Wer nur „Euer Vater" oder Kosenamen verwendet, weckt Zweifel an der Identität des Testierenden.
 
Änderung: Neben der Unterschrift muss das Testament Ort und Datum enthalten. Nur so kann festgestellt werden, ob es sich um ein aktuelles Dokument handelt. Änderungen und Ergänzungen schreiben Sie ebenfalls mit der Hand, versehen sie mit Ort und Datum und unterschreiben mit Vor- und Zunamen. Wer Angst vor Fehlern hat, kann sein Testament auch vor einem Notar erklären.
 
Aufbewahren: Sie können Ihr Testament zu Hause in der Schublade aufbewahren. Wichtig ist nur, dass es im Erbfall der Richtige findet. Auf Nummer sicher geht, wer das Testament beim Amtsgericht in Verwahrung gibt. So kann es später nicht vernichtet oder nachträglich verfälscht werden. Bei einem Nachlass von 200.000 € kostet die Aufbewahrung rund 90€.
 
Magda Dietrich
 
 
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