In den letzten Jahren sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten so stark gestiegen, wie schon lange nicht mehr. Alleine in den letzten zehn Jahren, seit der Einführung des Euro, sind die Preise für viele Bereiche des täglichen Lebens um bis zu 100 % gestiegen. Aber, sind Lohn und Gehalt denn wenigstens mit angestiegen? Nein, genau das ist nicht der Fall. Genau aus diesem Grund sollte man sich einmal intensiv mit der Frage beschäftigen,
wie man denn eigentlich eine Entgeltoptimierungdurchführen kann.Entgeltoptimierung - aber wie?
Der einfachste Weg eine Entgeltoptimierung durchzuführen ist der, zu seinem Chef zu gehen und ihn einfach mal
nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Sicher, dieses Vorgehen erfordert ein bisschen Mut, aber eigentlich kann man nichts verlieren und sollte es demnach von Zeit zu Zeit einfach einmal ausprobieren.
Wenn es allerdings nicht dazu kommt, dass der Chef mit einer Gehaltserhöhung die steigenden Lebenshaltungskosten kompensiert, dann sollte man sich zumindest Gedanken darüber machen, ob man den Staat und ggf. auch den Arbeitgeber nicht zumindest an seiner Altersvorsorge beteiligen kann.
Da die gesetzliche Rente für die bald kommenden Rentner (und alle zukünftigen Rentnergenerationen) kaum noch ausreichen wird, um ein vernünftiges Auskommen zu haben, besparen die meisten Menschen von ihrem Gehalt noch zusätzlich einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge. In aller Regel wird dieser Vertrag dabei ganz normal vom Girokonto des Arbeitnehmers bedient, d.h. aus dem versteuerten Gehalt nach Abzug aller Sozialabgaben bezahlt.
Warum aus dem Netto bezahlen, wenn es auch aus dem Brutto geht?
Nun, diese Frage ist, zugegeben, etwas ketzerisch, denn oftmals wird man als Arbeitnehmer überhaupt nicht darüber informiert, dass
man seine private Rentenversicherung statt aus dem Nettoeinkommen auch aus dem Bruttoeinkommen bezahlen kann. Das Zauberwort heißt hier
"Entgeltumwandlung" und stellt den wohl
effektivsten Weg der Entgeltoptimierung dar. Durch diese Entgeltumwandlung muss wesentlich weniger Geld aufgewendet werden, um den entsprechenden Betrag zur privaten Rentenversicherung zu leisten.
Wie kann das funktionieren?
Eine Entgeltumwandlung funktioniert eigentlich ganz einfach: Und zwar
wird anstatt dem Nettogehalt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers mit dem Betrag, der für die private Rentenversicherung aufgewendet werden soll, belastet. Auf diese Weise
spart man sich auf den umgewandelten Betrag die Steuern und natürlich auch die Sozialabgaben. Der Arbeitgeber spart auch etwas - allerdings keine Steuern, da diese ja ausschließlich vom Arbeitnehmer bezahlt werden.
Der Arbeitgeber spart seinen Teil der Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. In vielen Fällen lassen sich die Arbeitgeber daher überzeugen auch eine Arbeitgeberleistung, meist in Höhe der Einsparungen, zu tätigen und somit die Entgeltoptimierung des Arbeitnehmers noch einmal deutlich zu unterstützen.
Noch einmal: Das Gehalt des Arbeitnehmers wird Brutto um den umgewandelten Betrag kleiner, die Nettobelastung fällt jedoch wesentlich geringer aus. Wenn das keine effektive Entgeltoptimierung ist!
Mein Arbeitgeber bietet keine Entgeltumwandlung an
Immer wieder gibt es Arbeitgeber, die der Meinung sind, ihren Mitarbeitern keine
Entgeltoptimierung in Form einer Entgeltumwandlung anbieten zu müssen. Da befinden sie sich jedoch auf dem Holzweg, denn in §1 des BetrAVG (Betriebsrentengesetz) steht eindeutig, dass
jeder Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung durchführen muss. Wird nichts anderes angeboten,
hat man als Arbeitnehmer das Recht den Abschluss einer Entgeltumwandlung in Form einer Direktversicherung zu verlangen.
Sabine Biederhahn