
Die Gründe für diese Preisunterschiede sind schnell erklärt. In benachbarten EU-Ländern werden auf Neufahrzeuge hohe Luxussteuern erhoben, die aber nur für dort beheimatete Autokäufer gelten. Um die Fahrzeuge dennoch zu attraktiven und erschwinglichen Preisen absetzen zu können, setzen die Autohersteller niedrige Nettoabgabepreise für die Fahrzeuge an. Somit ergibt sich im Endeffekt auf den ersten Blick kein gravierender Unterschied im Bruttopreis zu in Deutschland angebotenen Neuwagen. Der entscheidende Vorteil für Käufer aus dem Ausland ist nun aber der, dass er für den
EU-Neuwagen nur den niedrigen Nettoabgabepreis und die im Heimatland zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Einfuhr zahlen muss – eine nicht unerhebliche Ersparnis. Die Luxussteuer fällt somit beim Import nicht an.
Dabei unterscheidet sich der im Ausland erworbene EU-Neuwagen kaum von einem Fahrzeug, das hierzulande gekauft wird. Es muss definitiv nicht umgerüstet werden, da EU-Fahrzeuge geltenden EU-Standards entsprechen und sich somit in keinster Form an z.B. Beleuchtung oder Bremsanlage unterscheiden werden. Lediglich in der Grundausstattung können die Fahrzeuge differieren. Dies muss aber keineswegs nachteilig sein. So kann ein in Italien erworbenes EU-Neufahrzeug beispielsweise über ein besseres Klimasystem und ein serienmäßig eingebautes Dachfenster verfügen als ein in Deutschland gekaufter Neuwagen. Es ist aber relativ unproblematisch, das EU-Fahrzeug entsprechend den eigenen Wünschen vor dem Kauf optional aufrüsten zu lassen und gemäß eigenen Vorgaben besser auszustatten. Hierfür sollten Kunden sich beim Autoverkäufer genauestens
im Vorfeld informieren. Oftmals werden auch preislich attraktive Sondermodelle im Ausland angeboten. Gleiches gilt aber auch für extrem preisgünstige Basisfahrzeuge, ohne aufwändige Sonderausstattungen, die hierzulande nur schwer erhältlich sind.
Beim EU-Neuwagenkauf erwerben die Käufer die Gleichen Garantieansprüche wie hierzulande beim Kauf eines deutschen Fahrzeuges. Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass die Garantiezeit schon mit der Auslieferung des EU-Fahrzeuges an den Importeur beginnt. In Deutschland beginnt sie erst am Tag der Fahrzeugzulassung.
Selbstverständlich können Interessierte den Import eines EU-Neuwagens selbst durchführen. Hierauf spezialisierte Autohändler nehmen dem Kunden diese Aufgabe und den dadurch resultierenden Aufwand gerne ab, sogar ohne Mehrkosten, da diese Händler oftmals Mehreinkäuferrabatte an die Kunden weitergeben.
Thomas EwertEwd(ät)ewd-concept.de