In Deutschland wird die
Englische Lebensversicherung von englischen oder britischen Versicherungsgesellschaften angeboten. Sie beinhalten die fondsgebundene Variante, im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung. Der Gerichtsstand der Gesellschaften befindet sich in Deutschland, ebenso ist die Kundenbetreuung ganz nach deutschem Recht gestaltet. Die Betreuung des Kundenstammes ist durch diverse Niederlassungen in Deutschland oder anderen Ländern Kontinentaleuropas gewährleistet. Diese Faktoren machen den Abschluss der Englische Lebensversicherung recht unkompliziert.
Lebensversicherungen müssen bestimmte Voraussetzungen in Deutschland erfüllen. Die Englische Lebensversicherung tut dies schon seit einigen Jahren. Das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen hat dies eingehend geprüft und anschließend hierfür seinen Segen erteilt. Da die Versicherungen grundsätzlich auf Euro-Basis abgeschlossen werden, entfällt hier die Sorge bezüglich eines Währungsrisikos. Die klassische Lebensversicherung unterliegt Steuervorteilen. Die Englische Lebensversicherung schließt dies jedoch nicht aus. Dazu kommt bei der Englische Lebensversicherung, dass man ihre Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen kann. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist dies leider nicht der Fall. Die Jahre zwischen 1999 und 2003 galten als recht börsenschwach. Allerdings selbst in dieser Zeit erwirtschaftete die Englische Lebensversicherung durchschnittlich 10 % Rendite.
Neben einer Lebensversicherung ist jedoch auch die Altersvorsorge heute von großer Bedeutung. Neben der gewöhnlichen Riester-Rente steht für Selbständige hier die Rürup Rente zur Verfügung. Hier ist es möglich, im laufenden Jahr rund 62 % der Beiträge steuerlich abzusetzen. Selbst mit einer Absetzung von 100 % kann man im Jahre 2025 rechnen. So wie alles Vor- und Nachteile hat, kann die Rürup Rente hier nicht ausgeklammert werden. Ein großer Nachteil ist hier, dass während der gesamten Laufzeit keine Gelder entnommen werden können. Eine Rentenzahlung ist auch erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Eine Auszahlung des Vermögens geschieht nur über eine lebenslange Rente. Auch die Möglichkeit der Kapitalabfindung entfällt hier komplett. Auch ein Nachteil ist es, dass die Rürup Rente nicht vererbt werden kann. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Hinterbliebenenrente.
Autor: Susann Leuschner