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Endlich Winterreifenpflicht

Autor: Helena | Erstellt am: 08.12.2010 | Gelesen: 1391
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - War dieses Gesetz in Deutschland längst überfällig?

Für Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit immer noch mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs sind, wird es jetzt eng. Seit 4. Dezember 2010 besteht nämlich Winterreifenpflicht in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nun jedem Autofahrer vor, bei Winterwetter mit Winterreifen zu fahren, d.h. bei Glatteis, Schneematsch sowie Schneeglätte müssen die Sommerreifen den Winterreifen weichen. Die Reifen müssen, wie in der EU-Richtlinie 92/23/EWG beschrieben, mit der „M+S"-Kennzeichnung versehen sein und müssen die in dieser Vorschrift genannten Eigenschaften besitzen. Auch Ganzjahresreifen- oder Allwetterreifen sind hierbei erlaubt. Wichtig ist, dass die Pneus mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und nicht älter als fünf Jahre sind. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen die Reifen an beiden Achsen aufziehen, bei schweren Nutzfahrzeugen reicht jedoch allein das Aufziehen der Antriebsachsen mit den entsprechenden Reifen.

Motorräder müssen ebenfalls mit den entsprechenden Reifen ausgestattet werden, jedoch ergibt sich hier das Problem, dass nur wenige Winterreifengrößen in dieser Sparte angeboten werden. Diesen Fahrzeugen wird vom ADAC jedoch ohnehin abgeraten bei Schnee und Glätte zu fahren. Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert eine Strafe von 40 bis 80 Euro, je nachdem wie schwer die Behinderung des Verkehrs durch das Nichtbeachten ist. Hinzu kann außerdem ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg kommen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Kfz-Versicherung die Leistungen kürzen kann, wenn man einen Unfall mit Sommerreifen verschuldet. Dann kann es in der Haftpflichtversicherung dazu kommen, dass man auf Teile der Kosten sitzen bleibt. Im schlimmsten Falle kann es zur vollständigen Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung kommen, so zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit. Auch kann es bei Geschädigten zur Mithaftung kommen, wenn der Unfall nachweislich mit Winterreifen hätte vermieden werden können.

Trotz des Einsatzes von Winterreifen ist man vor Unfällen in der kalten Jahreszeit nicht gefeit, da auch diese schließlich physikalischen Grenzen unterliegen und nur im Zusammenspiel mit den „wichtigsten Winterregeln" funktionieren können. Die Geschwindigkeit muss dem Wetter und vor allem den Straßenverhältnissen angepasst werden. Dabei ist darauf zu achten, mit Gefühl zu beschleunigen, bremsen sowie zu lenken und auf genügend Abstand zu achten. Stets ist die freie Sicht aus dem Auto zu gewährleisten und unnötige Fahrten mit dem Kfz sollten vermieden werden.

In vielen Internetforen wird das Thema „Winterreifenpflicht" und die damit verbundenen Konsequenzen rege diskutiert. So zum Beispiel im Forum des Webmailanbieters Webmail.de. Schauen Sie doch einfach mal rein und diskutieren Sie mit.

Helena Schmidt (Helena.Schmidt@webmail.de)
 
 
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