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Eis und Schnee - wer muss sie beseitigen?

Autor: PR-Blickpunkt | Erstellt am: 08.08.2011 | Gelesen: 347
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
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Winterliche Landschaften sind schön anzusehen. Die Freude an verscheiten Bäumen, Straßen und Häusern legt sich jedoch spätestens dann, wenn man auf einer glatten Eisschicht ausrutscht. Damit so etwas möglichst nicht passiert, müssen Gehwege und andere öffentliche Flächen von Eis und Schnee befreit werden. Doch wer muss dies tun? Mit dieser typischen Winterfrage befasst sich der Hausmeisterdienst HTD Stuttgart.

Grundsätzlich sollen die Kommunen dafür sorgen, dass auf ihren Straßen und Wegen keine Unfälle durch Eis und Schnee auftreten. Allerdings tun sie dies nur sehr selten und nutzen, gerade was Gehwege angeht, gerne die Möglichkeit, Winterdienstarbeiten den Immobilienbesitzern zuzuschieben.

Nur weil der Besitzer einer Immobilie für die Schnee- und Eisräumung sorgen muss, ist er noch lange nicht verpflichtet, die Arbeiten auch selber auszuführen. Er kann jederzeit einen Winterdienstexperten oder den Hausmeister seiner Immobilien mit den Arbeiten beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten kann er aber nur dann an seine Mieter weiterreichen, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich so vorsieht. Gleiches gilt auch, wenn die Mieter mit den Räumungsarbeiten belastet werden sollen. Ohne eine entsprechende schriftliche Vertragsklausel ist dies unzulässig.

Werden dritte Personen von ihm beauftragt, die Schnee- und Eisräumung auszuführen, muss der Immobilienbesitzer deren Arbeit dennoch regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls darauf hinwirken, dass ordnungsgemäß gearbeitet wird. Versäumnisse in diesem Bereich können für ihn teuer werden, sollte sich jemand verletzen oder Eigentum beschädigt werden.

Durch die Schnee- und Eisräumung soll verhindert werden, das Personen an Gesundheit oder Besitz zu Schaden kommen. Darum sind gewisse Regeln zu befolgen, wenn es daran geht, die Straße schnee- und eisfrei zu halten.

Bürgersteige sind zwischen 7 Uhr am Morgen und 20 Uhr am Abend in geräumtem Zustand zu halten. Zwar besteht keine Verpflichtung, während des Schneefalls zu räumen, kurz danach aber sehr wohl. Sollte Eisregen die Passierbarkeit eines Weges gefährden, ist sofort mit geeigneten rutschhemmenden Streumaterialien zu reagieren. Verzögerungen werden hier nicht geduldet.

Korrekt ausgeführt ist die Schnee- und Eisräumung sehr anstrengend. Immobilienbesitzer und Mieter, die sich dieser Belastung nicht gewachsen sehen, sollten einen engagierten Profi mit den entsprechenden Arbeiten beauftragen. HTD Stuttgart beantwortet gerne weitere Fragen zu diesem und allen anderen Tätigkeitsgebieten von Hausmeisterdiensten.

Pressekontakt
Ansprechpartner: Gregor Hyrenbach
Haustechnische Dienstleistungen
Rotebühlstraße 44
D-70178 Stuttgart

Tel.: 0711-612976
Fax.: 0711-6152930
E-Mail: info@allzweckmann-stuttgart.de
Homepage: www.allzweckmann-stuttgart.de
 
 
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