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Einheitliche Endpreise bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern im deutschen Tourismus

Autor: Bodo Michalski | Erstellt am: 23.07.2010 | Gelesen: 807
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Vor etwa zwei Jahrzehnten wurden die Vermieter von Ferienwohnungen/Ferienhäusern praktisch amtlich verpflichtet einheitliche Endpreise in der Werbung anzugeben. Was ist daraus geworden?

Bremerhaven an der Nordsee
Bremerhaven an der Nordsee
Bieten Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus an? Dann sollten Sie die Preisabgabenverordnung befolgen, d.h. Angabe eines Endpreises einschl. sämtlicher obligatorischer Nebenkosten ( Umsatzsteuer, Energie, Bettwäsche und Endreinigung). Energiekosten dürfen auch nach Verbrauch abgerechnet werden. Hat der Gast die Wahl, ob die Endreinigung von ihm selbst durchgeführt wird, oder ob der Vermieter die Reinigung übernimmt, dann dürfen die Reinigungskosten separat ausgewiesen werden. Die meisten Vermieter halten sich jedoch nicht an die Vorgaben der Preisabgabenverordnung. Das haben Abmahner erkannt und so liefen in diesem Frühsommer an der Nordsee Abmahnwellen durch das Land.

Darauf änderten viele Vermieter und Katalog-Anbieter Ihre Preisstruktur. Leider können sich nicht viele Vermieter mit einer Integration der Endreinigung in einen Endpreis identifizieren. Denn wenn die Kosten der Endreinigung im Tagesmietpreis und die Mietdauer des Gastes den Bezugsrahmen, für den der Endpreis kalkuliert wurde, übersteigt, zahlt der Gast für eine Leistung, die er nicht erhält. Im anderen Fall - kürzerer Aufenthalt als die Bezugsmietdauer - erhält der Vermieter nicht die vollen Kosten. Da der Mietpreis eine variable Größe ist, die Endreinigung in der Regel eine feste Größe, verbietet es sich eigentlich beide Formen in einen festen Endpreis zu vermischen. Da der Trend zu immer kürzeren Aufenthaltsdauern geht, kann man Gefahr laufen die Endreinigungskosten in seiner Kalkulation nicht gedeckt zu bekommen. Für einen verantwortungsbewussten Vermieter kommt ein Tagesdurchschnittsendpreis oftmals nicht in Frage.

Die "praktische Unmöglichkeit" gerechter Endpreise bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern hat eine große Anzahl der Vermieter bisher davon abgehalten nach §1 der Preisabgabenverordnung zu handeln. Das entscheidende Kriterium für Verbraucherfreundlichkeit dürfte ein separater Ausweis der Endreinigungskosten sein. Eine Möglichkeit dem Gesetz gerecht zu werden ist die Einführung von Staffelpreisen nach Aufenthaltsdauern oder die Anlage einer Preisliste mit einem Preis für den ersten Tag und einem Preis für jeden weiteren Tag. Beispiele finden Sie dazu bei den einzelnen Ferienwohnungen und Ferienhäusern in unserem Nordsee-Portal.

Bodo Michalski
 
 
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