
Natürlich waren die Auto-Hersteller nicht begeistert, wenn Grenzgänger die möglcihen Vorteile nutzten. Händler jenseits der Grenzen wurde der Verkauf an Kunden aus Deutschland strikt untersagt. Die EU und ihre gemeinschaftliche Gesetzfindung haben solchen Restriktionen schon früh den Kampf angesagt. Hohe Strafen wurden gegen namhafte Hersteller verhängt. Heute hat sich die Situation längst entspannt.
Doch auch nach der weitgehenden Angleichung vieler Grundvoraussetzungen gibt es unterschiedliche Preise in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU. Besonders im Vorteil (zumindest momentan noch) sind die "
Nicht-Euro-Länder", denn der erstarkte EURO bringt hier einen zusätzlichen Vorteil beim Wechselkurs.
Die Vereinheitlichung der Vorschriften hat zudem dafür gesorgt, dass bei Fahrzeugen, die aus einem
EU-Land importiert werden, keine Umrüstung auf deutsche Richtlinien mehr erfolgen muss. (
Ausnahme: Rechtsgelenkte Fahrzeuge)
So bietet es sich an, bei einem geplanten Autokauf, auch einmal über die Grenze, womöglich in das jeweilige Herstellerland zu schauen. Fiat in Italien, Peugeot in Frankreich, Seat in Spanien usw. bieten alle zu Preisen an, die teilweise weit unter den hierzulande geltenden Listenpreisen liegen. Auch Fahrzeuge aus dem asiatischen Raum sind durchaus in anderen Ländern günstiger zu haben.
Beim Vergleich ist allerdings darauf zu achten, auch wirklich gleiche Ausstattungen zu wählen, denn diese variiert in den verschiedenen Ländern und richtet sich häufig nach lokalen Vorlieben und Gegebenheiten.
Der Import selbst ist heute
kein Problem mehr, zumal sich viele Händler schon darauf spezialisiert haben, importierte Fahrzeuge direkt anzubieten, bzw. Interessenten beim Kauf im Ausland zu helfen.
Auch steuerlich hat sich vieles vereinfacht. So wird in der Regel die Mehrwertsteuer im Ausland gar nicht erst berechnet, oder bei der Einfuhr zurück erstattet. Hier werden dann die gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer eingefordert. Der exportierende Händler liefert die erforderlichen Zulassungspapiere normalerweise gleich mit. Gutachten, die eventuell vom TÜV noch verlangt werden können, kann man problemlos beim Fahrzeug-Hersteller anfordern.
Im Fahrzeug selbst sind dann schlimmstenfalls noch geringfügige Änderungen an der Elektronik erforderlich, damit der Bordcomputer sich auch mit seinem neuen Besitzer versteht. Wie von den Handys bekannt, sprechen aber alle Geräte heute auch Deutsch, ganz gleich, in welchem Land man sein "Schnäppchen" gemacht hat.
Thomas Ewert