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Einbruchdiebstahl: Zylinderschloss ist meist Pflicht

Autor: BASS | Erstellt am: 19.05.2010 | Gelesen: 1135
Kategorie: Haus - Garten & Heimwerk | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Hausratversicherung kann die Leistung verweigern

Bildquelle: kallejipp / photocase.com
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Der bei einem Einbruchdiebstahl entstandene Schaden sollte in der Regel von der eigenen Hausratversicherung erstattet werden - sofern man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Wichtig für die Leistungspflicht des Versicherers ist allerdings, dass der Einbrecher gewaltsam in die Wohnung eingedrungen ist. Bei geöffneten Fenstern oder Türen könnte sich der Versicherer auf grobfahrlässiges Verhalten berufen und die Leistung verweigern. Das gleiche gilt bei völlig durchgerosteten Schlössern.

In einem Urteil des Landgerichts Essen (Az. 15 S 297/08) ergab sich, dass die Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht zahlen musste, da in diesem Fall das Schloss des Garagentores marode war und die Einbrecher das Tor nur durch einen einfachen Ruck öffnen konnten. Das völlig marode Schloss des Garagentores ließ sich von den Einbrechern nahezu ohne Gewaltanwendung öffnen, so dass das Gericht von einem grobfahrlässigen Verhalten ausging und damit der Versicherung Recht gab, die aus diesem Grund nicht leisten wollte.

In der Regel reicht als Sicherungsmaßnahme aus, dass die Eingangstüren zur Wohnung über ein von außen nicht abschraubbares Zylinderschloss mit Sicherheitsbeschlag verfügen, welches in Deutschland üblicher Standard ist. Im Zweifel - etwa bei älteren Schlössern - sollte sowohl mit dem Vermieter als auch mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen werden, damit es im Fall eines Einbruchs nicht zu einer Leistungsverweigerung der Hausratversicherung kommen kann. Meist ist es dann besser und vor allem sicherer, alte Schlössen durch ein Zylinderschloss auszutauschen.

Weitere Informationen zur Hausratversicherung samt der Möglichkeit einer sofortigen Berechnung verschiedener Tarifvarianten sind auf der Internetseite hausrat.young-insurance.de zu finden.

Kontakt:
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Ansprechpartner für die Presse: Bogdan Kellinger
Bildquelle: kallejipp / photocase.com

Das Unternehmen Bergische Assekuranz Makler wurde von den Diplom-Ökonomen Bogdan Kellinger und Karsten Werksnies als unabhängiger Versicherungsmakler gegründet. Mit der Internetpräsenz Young-Insurance.de hat sich das Unternehmen speziell auf die Bedürfnisse von Privatpersonen und Gewerbetreibenden spezialisiert, die keine Beratung von gebundenen Versicherungsvertretern einer einzelnen Versicherungsgesellschaft wünschen, sondern anhand unabhängiger Vergleichsberechnungen preisgünstige und leistungsstarke Angebote verschiedener Unternehmen einholen möchten.

Die Gesellschaft Bergische Assekuranz Makler verfügt über Anbindungen an mehr als 100 unterschiedliche Versicherungsunternehmen. Für verschiedene Berufsgruppen wie beispielsweise Studenten, Auszubildende, Berufseinsteiger oder bestimmte Gewerbetreibende stehen Sondertarife zur Verfügung. Zusätzlich werden auch alle anderen Alters- und Berufsgruppen umfassend, fair, unabhängig und kompetent beraten. Seit 1998 in der Versicherungsbranche tätig werden Kunden über das Internet, telefonisch und auf dem Postwege betreut - sowohl bei der Angebotserstellung als auch im Schadenfall. Die Stärke der Bergischen Assekuranz Makler zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Finanz-Vergleichssoftware, werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.

 
 
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