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Ein neues Zündmitteleinzelhandelsmonopol

Autor: emgo1 | Erstellt am: 29.04.2011 | Gelesen: 352
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Bisher ungenützte Chance für Österreichs Trafikanten

In der US-amerikanischen Politik nennt man sie „Think-Tanks“, Expertengruppen, die für bestimmte Interessensgruppen mittel- und langfristige Strategien erarbeiten, und dadurch zum Überleben und Erfolg dieser Interessensgruppen einen wesentlichen Beitrag leisten. Dort haben von der Rüstungsindustrie, über die Farmer bis hin zur Tabakwirtschaft alle Branchen einen solchen „Think-Tank“. Österreich ist da anders, und das muss gerade die österreichische Tabakwirtschaft immer wieder schmerzlich erfahren. Das Vordenken wird hier vor allem durch die Anti-Raucher- und Gesundheitslobby organisiert und propagiert.

Hätte die österreichische Tabakwirtschaft einen solchen „Think-Tank", dann wäre man gegenüber dem Finanz- und Gesundheitsministerium jedenfalls in einer weitaus stärkeren Position als aktuell. Denn spätestens seit dem 01.01.2011 führt man einen Rückzugskampf mit absehbarem Ausgang: Der fiskal- und gesundheitspolitische Schrecken ohne Ende wird in einem Ende mit Schrecken münden. Und das könnte das Ende des Tabakmonopols bedeuten. Denn es ist absehbar, dass es auch 2012 hurtig mit Tabaksteuererhöhungen weitergehen wird, und im Gegenzug auch noch das Tabakgesetz und die Jugendschutzbestimmungen verschärft werden sollen. Und bei diesem Szenario sind die EU-Bestrebungen noch gar nicht mit einkalkuliert. Aber zwischen Rauchverboten, Präsentationsverboten und Erdrosselungssteuern kann kein Berufsstand mittel- und langfristig existieren.

Zukunftsprojekte für heimische Trafikanten: Glücksspieleinzelhandelsmonopol und Zündmittelmonopol

So ist neben der längst überfälligen Umsetzung des Projekts Glücksspieleinzelhandelsmonopol zu Gunsten der Trafikanten ein weiterer Bereich seit langem ungenützt, der für die Trafikanten stabile Umsätze bringen könnte, wenn es monopolisiert würde, der gesamte Zündmittelbereich, d.h. die Produktgruppen Feuerzeuge und Streichhölzer. Aktuell verteilt sich der Absatz von Zündmitteln auf Trafikanten und den sonstigen Einzelhandel, ein sehr großer Anteil an Zündmitteln wird sogar gratis als Werbegeschenk unter die Konsumenten gebracht. Durch diese Situation entgehen den österreichischen Trafikanten nicht unerhebliche Umsätze in einem interessanten und stabilen Bereich. Und das in einem Warensegment, das wie kein zweites zur Tabakware in besonderer Wechselbeziehung steht. Ein Warensegment, das einen Markt bietet, der andere Nebenartikelumsätze und unausgegorene Nebenartikelideen erblassen lässt. Und das unbedingt monopolrechtskonform ist.

Zündmittelmonopol hat in Europa Tradition und Geschichte

Dass die Einführung eines Zündmittelmonopols keineswegs Zukunftsmusik ist, sondern in Europa Tradition und Geschichte hat, beweist das deutsche Zündmittelmonopol, das zwischen 1930 und 1983 gegolten hat, und somit EU-konform war. Dieses deutsche Zündmittelmonopol ging auf das 1930 verabschiedete Zündwarenmonopolgesetz zurück, das festlegte, dass Zündhölzer ausschließlich von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden durften. Mit diesem Zündmittelmonopol besicherte die Deutsche Reichsregierung seinerzeit eine Anleihe von nicht weniger als 500 Millionen Reichsmark für eine Gesamtlaufzeit von 53 Jahren. Damit hatte man in stürmischen politischen und wirtschaftlichen Zeiten eine wirtschaftspolitische Lösung umgesetzt, die mehr als ein halbes Jahrhundert für alle Beteiligten von Nutzen war.

Modernes Zündmittelmonopol wäre Umsatzalternative für Österreichs Trafikanten

Natürlich kann man aktuell ein Produzenten- und Großhandelsmonopol für Zündmittel nicht mehr etablieren, daran denkt aber auch niemand. Denn es würde der zu unterstützenden Berufsgruppe der Trafikanten nichts bringen. Vielmehr hätte ein modernes Zündmitteleinzelhandelsmonopol für die Produktgruppen Feuerzeuge und Streichhölzer sehr viel Charme für eine konkrete Umsetzung. Und dabei ist nicht zuletzt eine bei den österreichischen Trafikanten unbeliebte Regelung verantwortlich, die auf Betreiben der Europäischen Union im Jahre 2007 eingeführt worden ist, die „Feuerzeugverordnung". Damals als bürokratischer Anschlag auf den Feuerzeugeinzelhandel in Trafikantenkreisen viel geschmäht, ist diese „Feuerzeugverordnung" und das dahinter stehende Produktsicherheitsgesetz 2004 ein Ansatzpunkt, nur mehr qualifizierte Einzelhändler mit dem Vertrieb von Zündmitteln, in diesem Falle Feuerzeuge, zu bevollmächtigen. Durch diese Feuerzeugverordnung wurde 2007 die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11. Mai 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das In-Verkehr-Bringen von „Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten" untersagt wird, innerösterreichisch umgesetzt. Zündmittel sind nicht nur notwendig zum Entzünden von Tabakware, sondern haben auch eine ganze Reihe von negativen externen Effekten, die von fahrlässig verursachten Unfällen bis hin zu vorsätzlichen Straftaten reichen. Und dies ist ein Argument, den Zündwareneinzelhandel durch die Rechtsordnung nur einer qualifizierten Berufsgruppe als Vertriebsschiene gegenüber den Konsumenten zu überlassen. Als eine solche qualifizierte Berufsgruppe mit einer ausreichenden Nahversorgungsstruktur kommen dabei nur die österreichischen Trafikanten in Frage.

Weitere Vorbilder eines beschränkten Handels für qualifizierte Produkte: Waffengesetz und Pyrotechnikgesetz

Die Zündmittel befinden sich bei einer solchen Regelung im Sinne eines ausschließlich qualifizierten und damit monopolisierten Vertriebs in guter Gesellschaft. So sind auch andere Produkte wegen ihrer Gemeingefährlichkeit ausschließlich einem qualifizierten und streng geregelten Einzelhandelssystem zugeordnet, wie etwa der Waffenhandel oder der Verkauf von Pyrotechnikartikeln. Und diese Sonderregelungen im Einzelhandel sind sowohl in der Europäischen als auch in der Österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich akzeptiert. Entscheidend ist, dass es bei den im Einzelhandel zu monopolisierenden Produktgruppen Feuerzeuge und Zündhölzer eine ganze Reihe von begründeten Argumenten gibt, die eine solche Regelung stützen.

Argumente für das Zündmitteleinzelhandelsmonopol: Kindersicherheit, Jugendschutz, Feuerpolizei, Strafrecht, Tabakmonopol

Im Einzelnen reichen die Argumente für eine grundsätzliche Monopolisierung bei diesen Produkten von der Kindersicherheit, über den Jugendschutz, die Feuerpolizei, das Strafrecht bis hin zum Tabakmonopol. Die Kindersicherheit bzw. allgemeine Produktsicherheit ergibt sich bereits aus der seinerzeit EU- und Österreichweit getroffenen Regelung, -die Behörden würden sich Kontrollkosten sparen, da ausschließlich die Trafikanten hier als qualifizierte Einzelhändler gegenüber den Konsumenten auftreten. Neben dem jugendschutzrechtlichen Verkauf von Tabakware erst ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist auch der Verzehr der Tabakware hier mit dieser Alterstufe geregelt, dies könnte man durch ein Regelung für den Verkauf von Zündmittel erst ab diesem Alter abrunden und so den Jugendschutz stärken. Zur Verhinderung von fahrlässiger oder vorsätzlicher Brandstiftung ist aus feuerpolizeilichen und strafrechtlichen Gründen ebenfalls ein kontrollierter Vertrieb von Zündmitteln, der altersgebunden ist, wünschenswert. Und aus der Sicht des Tabakmonopols würde man das leidige Zugabenproblem durch die ausschließlich verpflichtende entgeltliche Abgabe gegenüber den Konsumenten ebenfalls einfangen.

Mindestpreis und Mindesthandelsspanne für Zündmittel möglich

In Rahmen eines solchen Zündmitteleinzelhandelsmonopols könnten natürlich auch Regulierungen für einen Mindestpreis und eine Mindesthandelsspanne bei den Produktgruppen Feuerzeuge und Zündhölzer diskutiert und getroffen werden, und somit eine stabile, der besonderen produktsicherheitsrechtlichen Verantwortung der Trafikanten gemäße Umsatzgröße und Handelsspanne geschaffen werden.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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