Mehr als 3,4 Millionen Haushalte in Deutschland sind nach aktuellen Schätzungen von Überschuldung betroffen. Bei einem großen Teil der überschuldeten Haushalte drohen Zwangsvollstreckungen, Gehalts- und Kontopfändungen. Schon Mitte der 90er Jahre entstand das Problem, dass für viele dieser Menschen kein
Girokonto mehr zu bekommen war, wenn die Bank ein bestehendes Konto nach einer Pfändung gekündigt hat. Der Weg zu einem neuen Girokonto ist für überschuldete Personen jedoch meist versperrt. Weil sich für die Betroffenen meist ein Teufelskreis eröffnet, in dem sie ohne Girokonto keine Gehaltszahlungen empfangen oder keine Miete bezahlen und auch sonst nur schwerlich am wirtschaftlichen Leben teilnehmen können, plante der Gesetzgeber, die Banken zu verpflichten, ein Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten. Diesem Gesetz kamen die Banken dadurch zuvor, indem deren Spitzenverbände sich in einer Selbstverpflichtung bereiterklärten, generell ein
Guthabenkonto anzubieten, sofern dies zumutbar ist.
Verbraucherschutzorganisationen bemängeln, dass in der Praxis längst nicht alle Banken in Deutschland ein Guthabenkonto für Jedermann anbieten. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es nur in den neuen Bundesländern ohne Berlin, in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz. Ob die Selbstverpflichtung der Banken tatsächlich eingehalten wird, ist oftmals auch von den einzelnen Sachbearbeitern in den Filialen abhängig. Wird das Guthabenkonto verweigert, können Kunden bei den Ombudsstellen der Banken Beschwerde einlegen und so versuchen, doch noch zu einem Konto zu kommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Bank die Eröffnung eines Kontos verweigern darf, wenn eine Unzumutbarkeit vorliegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde das Konto missbräuchlich, also zum Beispiel für illegale Zwecke wie Betrug oder Geldwäsche, nutzt. Von Unzumutbarkeit ist auch dann die Rede, wenn der Kunde Vereinbarungen nicht einhält, wenn davon auszugehen ist, dass er die fälligen Gebühren nicht zahlen kann oder wenn er Mitarbeiter der Bank belästigt.
Auch Kunden, die ein
Girokonto
auf Guthabenbasis, also ohne Überziehungs- oder Dispokredit verwenden wollen, sollten die Angebote der verschiedenen Banken vergleichen. So bieten längst nicht alle Banken Maestro-Karten zu diesen Konten an. Darüber hinaus bestehen erhebliche Preisunterschiede, was die monatlichen Kosten angeht. Auch hier gilt also: Ein Vergleich der Guthabenkonten verschiedener Banken zahlt sich allemal aus.