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Eigenkündigung: Kündigung durch den Arbeitnehmer

Autor: kasakscha | Erstellt am: 10.11.2009 | Gelesen: 694
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer sind Spielregeln zu beachten, welche Sie hier lesen können.

Kündigung durch den Arbeitnehmer
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Möchte ein Arbeitnehmer selbst kündigen, so muss er vieles beachten. Es gibt da mehrere Punkte, die man unbedingt wissen muss. Am besten jeder macht sich eine Analyse der Situation. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer sollten die möglichen Nachteile berücksichtigt werden. Der Arbeitnehmer muss über die Dauer einer Kündigungsfrist Bescheid wissen. Wenn er die Kündigungsfrist nicht einhält, muss er mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wie sieht die Situation aus? Ist das eine Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen Mobbing, hat er vielleicht andere Gründe, die mit seinem Privatleben verbunden sind?

Der Arbeitnehmer muss das Risiko einer Sperrzeit, die durch die Arbeitsagentur angeordnet werden kann, richtig einschätzen. Die betroffene Person sollte unbedingt den Arbeitsvertrag gründlich lesen, ob es Vertragsstrafen gibt. Während seiner Arbeit hat man vielleicht Ausbildungsleistungen sowie Fortbildungskosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen, die er bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer, wieder zurück bekommen möchte.

Bei Eigenkündigung sind drei Schritte zu beachten:
  1. Mögliche Nachteile analysieren und bewerten
  2. Richtige Dauer der Kündigungsfrist ermitteln
  3. Unter Umständen die Konsequenzen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist prüfen und bewerten

Ein weitere Punkt ist die Betriebliche Altersvorsorge

Erfolgt eine Kündigung durch den Arbeitnehmer und dabei hat er einen neuen Job, so muss er auch seinen Arbeitsvertrag sorgfältig auf Vertragsstrafen durchschauen. Nachschauen, wie steht es mit den vorangegangenen Fortbildungen, werden da Kosten zurückgefordert oder nicht? Wie sieht es mit der betrieblichen Altersvorsorge, mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld aus – das alles muss geklärt werden.

Eine Eigenkündigung muss immer ganz deutlich sein. Gibt es unklare Stellen, so gehen diese zulasten der kündigenden Person. Bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer soll der Zeitpunkt angegeben werden, wann die Arbeit nicht mehr weitergeführt wird. Das muss ganz deutlich zu erkennen sein. Ein Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis nicht nur teilweise kündigen, das wird nicht genehmigt. Nach einigen Punkten eines Vertrages kann der Arbeitnehmer nicht kündigen. Man spricht dann mehr von einer Änderungskündigung.
 
 

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