Wenn man einen redit aufnehmen möchte, um eine Anschaffung wie ein Auto, eine Immobilie oder auch ein Konsumgut zu erwerben, dann macht man sich auf die Suche nach einem preiswerten Kredit. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal von Krediten ist der Zinssatz, den man auf das geliehene Geld zahlen muss. Kreditinstitute werben oft mit dem nominalen Zinssatz, dem sogenannten Nominalzins. Der effektive Jahreszins, oder kurz auch
Effektivzins genannt, ist hingegen ein besseres Kriterium zum Vergleich von Kreditangeboten.
Der Effektivzins beinhaltet neben den eigentlichen Kreditzinsen auch Zinsnebenkosten wie Bearbeitungsgebühren für den Kredit und auch eine Restschuldversicherung. Der Effektivzins muss von Kreditanbietern ausgewiesen. Seine Berechnung ist gesetzlich ebenso geregelt wie die Bestandteile eines Kredits, die in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen werden müssen. Dadurch kann man Kredite aller Institute anhand dieser Kennzahl miteinander vergleichen.
Allerdings sind nicht alle Gebühren und Kosten in die Effektivzinsberechnung einbezogen. So können beispielsweise Kontoführungsgebühren anfallen, die nicht enthalten sind. Auch Bereitstellungszinsen sind kein Bestandteil des effektiven Jahreszinses. Eine absolute Kostenkontrolle ist also anhand dieses Zinssatzes nicht möglich.
Der von vielen Kreditgebern beworbene Nominalzins enthält hingegen nicht alle Kosten eines Kredits. Er drückt lediglich die Kreditzinsen aus. Da die zusätzlichen Gebühren und Kostenfaktoren bei nahezu allen Kreditinstituten unterschiedlich sind, eignet sich der Nominalzins in der Regel nicht als Kriterium für einen Vergleich zweier Kreditangebote.