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Eckpunkte der CDA Baden-Württemberg zum Koalitionsvertrag

Autor: CDABW | Erstellt am: 07.10.2009 | Gelesen: 1406
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - CDU Sozialausschüsse fordern Arbeitsvertrags-buch und die Erhöhung des Schonvermögens für Langzeitarbeitslose

CDA Landesvorsitzender Dr. Christian Bäumler
CDA Landesvorsitzender Dr. Christian Bäumler
STUTTGART. Die Zusammenfassung der weit verstreuten Regelungen zum Arbeitsvertragsrecht zu einem Arbeitsgesetzbuch ohne dass es zu Abstrichen beim gesetzlichen Kündigungsschutz, den Tarifverträgen und der Mitbestimmung kommt, fordert der Landesvorstand der CDU Sozialausschüsse (CDA) Baden-Württemberg in ihrem Eckpunkte Programm zum Koalitionsvertrag der künftigen CDU/FDP Regierung. Darüber hinaus erhofft sich die CDA Baden-Württemberg von der neuen Koalition eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Leih- und Zeitarbeit. Der CDA Landesvorsitzende Christian Bäumler erklärt, „wer Vollzeit arbeitet soll von seinem Einkommen leben können." Dies wird mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz gewährleistet." Der Chef des CDU Arbeitnehmerflügels betont weiter: „Wir fordern deshalb bis zum Jahr 2011 die Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen."

Die CDU Sozialausschüsse treten in ihrem Programm auch für ein höheres Schonvermögen bei Langzeitarbeitslosen ein. „An dieser Stelle muss sich unbedingt etwas verändern, sagte CDA Chef Bäumler am Dienstag im Blick auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Die CDU Sozialausschüsse wollen mehr Sicherheit für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Deswegen ist der Freibetrag beim Schonvermögen im SGB II auf 1000 Euro pro Lebensjahr zu erhöhen. Bedingung dabei ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Zusätzlich soll die selbstgenutzte Immobilie umfassender geschützt werden.

Im Eckpunkte Programm der CDA das 13 Forderungen enthält, werden u. a. gefordert: ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, die Senkung des Eingangsteuersatzes, eine Rente oberhalb des Existenzminimums für Geringverdiener, Beibehaltung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und Begrenzung des Zusatzbeitrages auf ein Prozent des Einkommens.
 
 
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