Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) entwickelt und in ihren Leistungskatalog übernommen.Die EAP ist eine Komplextherapie und hat als abgestuftes System der Übungsbehandlung nach Versicherungsfällen das Ziel, unmittelbar im Anschluss an die Akutversorgung eine intensive, wohnortnahe physio- therapeutische Behandlung sowie medizinische Trainingstherapie von Arbeitsunfallverletzten unter ambulanten Bedingungen zu gewährleisten.
Aufgrund der zeitaufwendigen intensiven Betreuung sind die Ergebnisse denen der herkömmlichen Behandlung überlegen. Das Ziel ist die schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Die entsprechenden Einrichtungen müssen im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen Bereich besondere Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Die Landesverbände haben bundesweit über 450 ambulante Rehabilitationszentren in diese Verfahrensart vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 15 000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in der EAP therapiert Seit einiger Zeit gibt es auch die Möglichkeit für die Versicherten der privaten Krankenkassen eine EAP durchzuführen.
In allen Fällen ist bei dieser besonderen Therapie die Verordnung durch einen Arzt die Grundvoraussetzung.
fn