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E-Mail Marketing: Double Opt-In Verfahren

Autor: Emailmarketing | Erstellt am: 27.07.2011 | Gelesen: 463
Kategorie: Internet & Multimedia | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Das Double Opt-In Verfahren gibt dem Versender Rechtssicherheit.

Double Opt-In Verfahren
Double Opt-In Verfahren

Im Email Marketing geht nichts ohne Leser. Klar, wer ein Angebot zu machen hat, möchte ja auch, daß es wahrgenommen wird. Für den Bereich des Email Marketings gilt das natürlich ebenso uneingeschränkt. Das Double Opt-In Verfahren gibt dem Versender Rechtssicherheit.

Weit über 80% der weltweit versendeten Emails werden von den Internet Service Providern oder den Empfängern selbst als Spam eingestuft. Das sorgt dafür, daß die Algorithmen zur Einstufung nach Spam oder nicht Spam rigoroser werden. Dadurch kommen meist auch nur die Emails durch, die der Empfänger selbst als vertrauenswürdig einstuft. Dies geschieht durch das sogenannte Whitelisting, bei dem der Empfänger den Versender in seinem Emailprogramm als willkommenen Absender einstuft.

Dennoch kommen auch manche anderen Emails in den Posteingang, die der Empfänger nicht bestellt hat. Oder der Empfänger kann sich an die Erlaubnis nicht mehr erinnern. Kein Wunder bei der Fülle an Informationen, die dem Internetnutzer tagtäglich entgegen gespült wird. Internet Unternehmer, die ihren Erfolg nicht dem Zufall überlassen wollen und daher auf professionell eingesetztes Email Marketing bauen, tuen gut daran, sich die Erlaubnis zum Versand einer Email oder eines Newsletters doppelt zu holen.

Hierzu füllt der Interessent ein Formular aus, auf dem er seine Emailadresse einträgt. Durch das Absenden erfolgt der erste Schritt. Die Anfrage wird vom Autoresponder beantwortet. Dies geschieht durch das Versenden einer Registrierungsbestätigung. Erst diese Registrierungsbestätigung sorgt für die Aufnahme des Interessenten in die Liste des Email Marketing Unternehmens.

Durch den Prozeß des Double Opt-In wird vermieden, daß ungewollte Eintragungen zustande kommen. Denn das ist nicht nur ärgerlich für den Unternehmer, der damit nicht die gewünschten Öffnungs-, Klick- und Kaufraten erzielt, sondern kann auch für den Empfänger unangenehme Folgen haben. Oftmals wird so aus einem Scherz von „Freunden" eine Katastrophe. Um daraus resultierenden Schaden für den Unternehmer abzuwehren, gilt die doppelte Einwilligung als rechtssicher. Bei einem Rechtsstreit kann der Marketer damit nachweisen, daß er die Erlaubnis des Empfängers eingeholt hat. Diese Tatsache kann auch bereits vor einem möglichen Verfahren zur Konfliktlösung beitragen und so echte Kosten und Zeit sparen.

Das Double Opt-In Verfahren stellt somit die einzige Alternative für professionelle Teilnehmer im Email Marketing dar. Die Nutzung von nicht genehmigten Emailadressen kann zu erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten führen. Das sollte unbedingt vermieden werden.

Verfasser: GNVK UG (haftungsbeschränkt), Christoph Gruhn

 
 
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