Kredite, Ratenkäufe, Onlineshopping, Zinsen, Mahnungen – dass man da den Überblick verliert, kann jedem passieren. Schneller als man denkt hat sich ein Schuldenberg angehäuft, von dem man ohne Hilfe nicht mehr runter kommt.Ein erster Schritt mit Hilfe einer kompetenten Beratung Schulden in den Griff zu bekommen, ist der Schuldencheck.
Schritt 1: Der Schuldencheck
Beim Schuldencheck mit einem Berater werden die gesamten Schulden allen Einnahmen gegenübergestellt. Das heißt, links stehen zum Beispiel alle Gläubiger und deren Forderungen samt Zinsen. Rechts verrechnet man alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben. So sieht man direkt wie viel eigentlich jeden Monat für das Abbezahlen der Schulden übrig bleibt. Und vielleicht kann man ja hier schon die ein oder andere unnötige Ausgabe streichen.
Darüber hinaus sollten jetzt auch vorhandene Sparkonten, Anlagen oder gar Immobilien betrachtet werden. Mit diesen Werten kann man unter Umständen schon einen Teil der Schulden direkt tilgen.
Schritt 2: Das Vergleichsangebot
Kann man eine Geldsumme beispielsweise aus den oben genannten oder anderen Anlagen flüssig machen, sollte man seinen Gläubigern Vergleichsangebote anbieten. Das heißt, Gläubigern wird ein prozentualer Anteil der Gesamtschuld als einmalige Zahlung angeboten. Vor allem bei Gläubigern, die schon längere Zeit auf ihr Geld warten, machen solche Vergleiche Sinn. Möchte man sich dafür Geld von Familienmitgliedern oder Freunden leihen, sollte man darauf achten, dass man die „neue Teilschuld" in kleinen Raten abbezahlen kann. So stellt man sicher, dass das monatliche Einkommen noch zum Leben reicht.
Schritt 3: Der Schuldentilgungsplan
Ein alternativer Weg mit Hilfe einer Beratung Schulden abzubauen ist das Ausarbeiten eines Schuldentilgungsplans. Steht kein Kapital zur Verfügung um Vergleiche durchzuführen, vereinbart der Schuldnerberater Ratenzahlungen mit sämtlichen Gläubigern. Innerhalb einer regulären Laufzeit von sechs Jahren werden damit prozentuale Anteile der Gesamtschulden in monatlichen Raten abgezahlt. Idealerweise werden die Zahlungen an ein Treuhandkonto geleistet und jährlich an die Gläubiger ausgeschüttet. Verbessert sich die finanzielle Situation, werden die Raten dementsprechend erhöht. Am Ende des Schuldentilgungsplans sind alle Schulden bezahlt.
Schritt 5: Die Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt – sollte wirklich nur als letzter Ausweg in Betracht gezogen werden. Denn die damit verbundenen zahlreichen Einschränkungen limitieren das Leben des Schuldners sieben Jahre lang sehr stark. Lässt jedoch die persönliche Finanzsituation die oben genannten Lösungen nicht zu und gehen die Schulden bereits in die Zehntausende, besteht meistens keine andere Möglichkeit. Damit Gläubiger wenigstens zu einem Teil ihres Geldes kommen, müssen auch solche Beträge gezahlt werden, die über den Freigrenzen liegen.
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Tim Dettmer